H- und P-Sätze
H-Sätze (Hazard Statements) enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die H-Sätze, die in Anhang III der CLP-Verordnung enthalten sind, dienen einzeln, in Kombination untereinander oder mit P-Sätzen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Sie haben die früheren R-Sätze („Risk-Phrases“) nach EG-Stoffrichtlinie 67/648/EWG abgelöst.
P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen. In Anhang IV der CLP-Verordnung sind die P-Sätze und deren Kombinationen sowie die Kriterien zu ihrer Auswahl enthalten, wie sie zur Kennzeichnung verwendet werden. Sie haben die früheren S-Sätze nach EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG abgelöst.
Die aktuelle Fassung der P-Sätze steht auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download bereit.
Vorschriften und Rechtsprechung
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