Was geben die H- und P-Sätze an?
Zuletzt aktualisiert am: 29. April 2025

H-Sätze
H-Sätze (Hazard Statements) enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die H-Sätze, die in Anhang III der CLP-Verordnung enthalten sind, dienen einzeln, in Kombination untereinander oder mit P-Sätzen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische.
Sie haben die früheren R-Sätze („Risk-Phrases“) nach EG-Stoffrichtlinie 67/648/EWG abgelöst.
Beispiele für H-Sätze
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H220 – Extrem entzündbares Gas
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H250 – Entzündet sich in Berührung mit Luft
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H261 – Bildet in Berührung mit Wasser entzündbare Gase
P-Sätze
P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen. Diese Hinweise befassen sich mit der richtigen Handhabung, Lagerung, Entsorgung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.
In Anhang IV der CLP-Verordnung sind die P-Sätze und deren Kombinationen sowie die Kriterien zu ihrer Auswahl enthalten. Sie haben die früheren S-Sätze nach EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG abgelöst.
Die aktuelle Fassung der P-Sätze steht auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download bereit.
Beispiele für P-Sätze
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P261 – Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
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P270 – Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
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P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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