29.03.2021

Gefahrstoffe im Gesundheitswesen

Wie erstellen Sie für Ihren Betrieb im Gesundheitswesen – egal, ob Klinik, therapeutische Praxis, Pflegeeinrichtung oder ein anderer Gesundheitsdienst – Gefährdungsbeurteilungen für die hier so weit verbreiteten Gefahrstoffe? Lesen Sie jetzt, wie Sie hier systematisch Schritt für Schritt vorgehen können.

Mitarbeiterin im Gesundheitswesen hantiert mit einem Gefahrstoff.

Vom gewöhnlichen Putz- und Desinfektionsmittel bis hin zum hochwirksamen Medikament finden sich an Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen viele Gefahrstoffe, also chemische Stoffe, die potenziell gefährlich sind. Und wie in allen anderen Branchen müssen natürlich auch im Gesundheitswesen für den Umgang mit solchen Stoffen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Entscheidend ist hier die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilungen für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.

Überblick über die Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Gesundheitswesen

Dabei geht es bei Gefährdungsbeurteilungen durch Gefahrstoffe im Gesundheitswesen vor allem um Gefährdungen infolge Inhalation, Hautkontakt, Schlucken und physikalischer bzw. chemischer Reaktionen (Brand, Explosion). Bei nur geringen Gefährdungen gibt es übrigens eine ganze Reihe von Erleichterungen, wie z.B. den Verzicht auf die Erstellung von Betriebsanweisungen, den Wegfall der Pflichten zur Unterweisung oder zur Aufnahme ins Gefahrstoffverzeichnis.

Erster Schritt: Beschaffung und Erfassung der stoffbezogenen Informationen

Um festzustellen, ob bzw. welche Gefahren Ihren Beschäftigten drohen, erfassen Sie zunächst alle chemischen Arbeitsstoffe, die im Betrieb verwendet werden. Anschließend ermitteln Sie für jeden Stoff, ob es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt.

Dazu dokumentieren Sie die relevanten stoffbezogenen Informationen, ergänzt um Angaben zur Expositionswirkung, zu Substitutionsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen.

Die stoffbezogenen Informationen können Sie der Verpackungskennzeichnung sowie dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen. Vielfach werden die Sicherheitsdatenblätter und ergänzende Produkt- und technische Merkblätter online zur Verfügung gestellt. Sinnvoll ist auch branchenbezogene Services zu nutzen.

Zweiter Schritt: Ermittlung der tätigkeitsbezogenen Informationen

Neben der Frage, welche Gefahrstoffe verwendet werden und welche Gefährdungen von ihnen ausgehen können, ist für eine Beurteilung zudem wichtig, „wie“ diese Gefahrstoffe an den Arbeitsplätzen Verwendung finden.

Dies sind die „tätigkeitsbezogenen Informationen“. Dabei sind ausnahmslos alle Arbeitsvorgänge und Betriebszustände zu betrachten, also auch besondere Situationen wie Wartungen, vorhersehbare Betriebsstörungen und deren Beseitigung oder das Hereinbringen von Gefahrstoffen von außen, etwa durch Patienten. Wie bei den stoffbezogenen Informationen müssen Sie hier prüfen, ob es für Tätigkeiten Alternativen gibt oder ob diese Tätigkeiten sogar ganz entfallen können.

Dritter Schritt: Erstellung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses

Die gewonnenen Informationen fassen Sie dann in Ihrem Gefahrstoffverzeichnis zusammen. So gewinnen Sie eine ausgezeichnete Grundlage für die eigentliche Gefährdungsbeurteilung. Eine sinnvolle Gliederung für Ihr Gefahrstoffverzeichnis könnte etwa so aussehen:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung nach CLP mit Gefahrenklasse, Gefahrenkategorie und Gefahrenhinweisen
  • ergänzende Gefahrenmerkmale
  • regelmäßiger durchschnittlicher Verbrauch
  • Arbeitsbereiche, in denen Expositionen möglich sind
  • Verweise auf Sicherheitsdatenblätter
  • wenn davon Gefahren ausgehen: auch Arzneien, Antibiotika etc.

Je nach den besonderen betrieblichen Umständen können weitere Informationen sinnvoll sein. Ein Gefahrstoffverzeichnis, das einen deutlichen Bezug zu den Tätigkeiten herstellt, ist hier oft eine große Hilfe.

Vierter Schritt: Gefährdungen beurteilen

Im einfachsten Fall schließen Sie die Gefährdungsbeurteilung mit der Übernahme von Handlungsempfehlungen ab. Ist dies nicht möglich, müssen Gefährdungen individuell beurteilt werden:

  • Gefährdung durch Einatmen: Solche Gefährdungen müssen Sie beachten, wenn Mitarbeiter Gase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube einatmen können oder wenn diese eine Sensibilisierungen der Atemwege auslösen. Probleme bereiten vor allem in Lösemitteln enthaltene Gemische.
  • Gefährdung durch Hautkontakt: Die Kriterien, mittels derer Sie diese Gefährdungen beurteilen, finden sich in der TRGS 401. Diese bietet zur Beurteilung eine oft hilfreiche Gefährdungsmatrix an. Insbesondere von Feuchtarbeiten, Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen sowie von Allergenen in Schutzhandschuhen können Gefährdungen ausgehen.
  • Gefährdung durch Brand und Explosion: Vor allem durch entzündbare Gase, Aerosole, Dämpfe oder Flüssigkeiten können bei Gesundheitsdiensten Gefährdungen infolge von Brand und Explosion entstehen. Eine weitere Gefährdungsquelle sind Ab- und Umfüllvorgänge sowie das Öffnen von Behältern, die unter Überdruck stehen (können).

Denken Sie daran: Wegen der bestehenden Beschäftigungsbeschränkungen ist der Gesundheitsschutz von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit besonders wichtig!

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Autor*in: Markus Horn