10.09.2020

Büroräume sicher reinigen

Die Reinigung der Büroräume spielt sich oft unterhalb des Radars des Arbeitsschutzes ab. Die Arbeiten erscheinen einfach und wenig gefährlich. Dadurch schleichen sich häufig riskante Arbeitsweisen ein, die Sie durch einen kurzen Check und gegebenenfalls eine Unterweisung beenden können. Denn neben den Stoffen in Reinigungsmitteln stellen auch Krankheitserreger und Allergene eine Gefahr dar – nicht nur für die Gesundheit des Reinigungspersonals, sondern für alle Beschäftigten.

Gefahrstoffe im Büro bei Reinigungsarbeiten

Reinigungsmittel prüfen

Der erste Schritt zur Prüfung der Sicherheit betrifft die Reinigungsmittel: Diese können Gefahrstoffe wie Lösemittel, Säuren und Laugen enthalten. Gehen Sie die Bestände durch und prüfen Sie, ob schon beim Einkauf nach Möglichkeit auf gefahrstofffreie Reinigungsmittel geachtet wird.

Wenn Sie mit der Reinigung der Büroräume einen Dienstleister beauftragt haben, schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit diesem. Bei Neubeauftragungen kann es schon Teil der Ausschreibung sein, den Bewerber dazu zu verpflichten, keine Gefahrstoffe in den Büros zu verwenden.

Wischen statt sprühen

Beobachten Sie Arbeitskräfte bei der Reinigung: Vor allem für die Sanitärreinigung setzen sie häufig Sprühverfahren ein. Die Reinigungskraft sprüht die Oberflächen ein und wischt sie dann ab. Die freigesetzten Aerosole sinken dabei nicht nur auf die Oberfläche ab, sondern schweben teilweise in der Luft und können eingeatmet werden. Die Folge können Reizungen und Verätzungen der Lunge sein.

In der Unterweisung sollten Sie deshalb darauf hinweisen, dass Oberflächen nicht eingesprüht, sondern abgewischt werden müssen. Die Umsetzung dieser Anweisung sollten Sie regelmäßig kontrollieren, denn sie kollidiert mit den oft engen Vorgaben, in welchem Zeitraum Flächen und Räume zu reinigen sind.

Vorsicht vor Allergenen

Wie jede Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind Schutzhandschuhe nicht das erste, sondern das letzte Mittel der Wahl. Sie sind immer erst dann einzusetzen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind. Sind Schutzhandschuhe nicht ersetzbar, können oft enthaltene Allergene zu einer Sensibilisierung und damit
zu einer allergischen Reaktion führen.

Deshalb sollen Schutzhandschuhe nur dort, wo es unmittelbar notwendig ist, und so kurz wie möglich getragen werden. Grundsätzlich ungeeignet für den Schutz gegen Reinigungsmittel (und gegen Chemikalien generell) sind medizinische Einmalhandschuhe.

Reinigung von persönlichen Arbeitsmitteln

Beschäftigte sollten sich Arbeitsmittel wie Tastaturen und Headsets nach Möglichkeit nicht teilen, da sonst die Gefahr besteht, dass Krankheitserreger übertragen werden. Stellen Sie deshalb tunlichst auch an abwechselnd genutzten Arbeitsplätzen persönliche Arbeitsmittel zur Verfügung. Geben Sie den Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vor oder nach einer Arbeitsschicht selbst zu reinigen.

 

Autor*in: Markus Horn