Gefährdungsbeurteilung einfach erklärt
Wie können Unternehmen Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken gezielt reduzieren? Die Antwort liegt in der Gefährdungsbeurteilung! Sie ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzgesetzes, um potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeitenden bei, sondern hilft auch, rechtliche Vorgaben einzuhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz genau umfasst, welche Arten es gibt und welche gesetzlichen Anforderungen zu beachten sind.

Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Definition von Gefährdungsbeurteilungen (Abkürzung: GBU) lautet: ein systematisches Verfahren zur Identifikation und Bewertung von Risiken, die sich aus Arbeitsprozessen, Arbeitsumgebungen oder eingesetzten Materialien ergeben können. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen früh zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Achtung: Im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung tauchen die Begriffe „Gefahr“, „Risiko“ und „Gefährdung“ häufig auf. Obwohl sie ähnlich im Alltag gebraucht werden, haben sie im Arbeitsschutz jedoch unterschiedliche Bedeutungen:
- Gefahr ist jedes Geschehen, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung führt.
- Das Risiko ist das Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und seinem möglichen Ausmaß.
-
Gefährdung“ bezeichnet im Gegensatz zur „Gefahr“ die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Eine Gefährdung ist damit prinzipiell immer gegeben, wenn ein Mensch mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann.
Was bedeutet das konkret? Wir veranschaulichen es mit einem Beispiel:
- Die Exposition gegenüber einer giftigen Chemikalie ist eine Gefahr, da sie bei Kontakt Gesundheitsschäden verursachen kann.
- Wir sind immer und überall von Gefährdungen umgeben. Zimmerdecken könnten über uns zusammenbrechen, Blitze könnten uns treffen und Erdbeben könnten uns den Stand rauben. Wir schlafen trotzdem recht gut, weil das Risiko für all diese Ereignisse recht gering ist.
Diese deutliche Trennung von Gefährdung und Risiko hilft bei der systematischen Vorgehensweise. Statt nur Bedrohungen zu analysieren und zu beurteilen und damit geringere oder nicht leicht erkennbare Risiken zu übersehen, zwingt uns die Trennung, zuerst einmal alle Gefährdungen aufzulisten und im zweiten Schritt deren einzelne Risiken abzuschätzen.
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln die Durchführung und Dokumentation, um einheitliche Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz durchzusetzen. Im Folgenden schlüsseln wir Ihnen die rechtlichen Hintergründe auf.
1. Rechtliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung aus dem Arbeitsschutzgesetz
Werfen wir zunächst einen Blick auf die rechtliche Basis jeder Gefährdungsbeurteilung. Diese ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Dort heißt es:
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
5 ArbSchG verpflichtet Sie als Arbeitgeber also dazu, die Arbeitsbedingungen regelmäßig auf Gefährdungen zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Dabei müssen Sie sowohl physische als auch psychische Belastungen berücksichtigen.
Wichtige Aspekte des § 5 ArbSchG:
- Arbeitgeber müssen mögliche Gefahren systematisch identifizieren und analysieren.
- Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
- Arbeitgeber können Gefährdungsbeurteilungen für einen Arbeitsplatz auf einen ähnlichen Arbeitsplatz übertragen, wenn die dort herrschenden Arbeitsbedingungen gleichartig sind.
Achtung: Veralteter Begriff Gefährdungsanalyse statt Gefährdungsbeurteilung noch im Umlauf
In alten Dokumenten ist die Rede von Gefährdungsanalyse. Der Begriff wird heute, anders als früher, nicht mehr synonym mit Gefährdungsbeurteilung verwendet. Er bezieht sich heute auf die erste Phase der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
2. Rechtliche Grundlagen aus der Betriebssicherheitsverordnung
An dieser Stelle soll außerdem ein besonderes Augenmerk auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung gelegt werden. Laut § 3 BetrSichV müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und genutzt werden können. Dazu müssen sie mögliche Gefährdungen ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen treffen – unter Berücksichtigung relevanter Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Sie als Arbeitgeber müssen daher sämtliche Gefährdungen berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind. Großen Einfluss haben folgerichtig auch die Risiken am Arbeitsplatz, die durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Besonders wichtig ist dabei:
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel (z. B. mechanische, elektrische oder thermische Risiken).
- Festlegung von Maßnahmen zur sicheren Nutzung, Wartung und Prüfung der Arbeitsmittel.
- Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle und Dokumentation der Schutzmaßnahmen.
3. Weitere Vorschriften und Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung
Konkretisiert werden die Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung in einer Reihe von Vorschriften, wie im Arbeitssicherheitsgesetz, in zahlreichen Verordnungen, in technischen Regelwerken zu den Verordnungen im Arbeitsschutz sowie in den Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
Welche Arten von Gefährdungen gibt es?
Wo stecken nun Gefährdungen am Arbeitsplatz? Kurz gesagt: Sie sind überall. Arbeitsplätze bergen unterschiedliche Risiken, die sich je nach Tätigkeitsfeld, Umgebung und Arbeitsbedingungen unterscheiden. Die wichtigsten Gefährdungen beziehungsweise die wichtigsten Arten von Gefährdungsbeurteilungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Mutterschutz
Bis Ende 2024 schrieb das Mutterschutzgesetz (§ 10 Absatz 1 MuSchG) noch die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vor. Seit dem 01. Januar 2025 gilt dies allerdings nicht mehr. Die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) eine Regelung erlässt, die eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitsbedingung für schwangere oder stillende Frauen ohnehin untersagt.
Das bedeutet: Wenn eine Tätigkeit per Regelung generell für Schwangere oder Stillende ausgeschlossen ist, muss der Arbeitgeber nicht mehr im Einzelfall prüfen, ob eine Gefährdung besteht. Diese ist dann bereits durch die Regel selbst definiert. Darunter fällt beispielsweise das Arbeiten mit fruchtschädigen Gefahrenstoffen in Laboren oder das regelmäßige Heben von Lasten über 10 kg in der Logistik oder Pflege.

Unser Tipp: In unserem Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz zeigen wir Ihnen, wie Sie vorgehen.
Gefahrstoffe
Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe betrifft alles vom Reinigungsmittel bis zum hochspezialisierten Stoff für Herstellungsprozesse und umfasst sowohl die Verwendung als auch die Lagerung. Informieren Sie sich in unserem Beitrag „Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe: Alles Wichtige auf einen Blick“, wie Sie bei Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe vorgehen.
Arbeitsmittel
Grundsätzlich sollten Sie für alle Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilungen vorliegen haben. Orientieren Sie sich bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilungen an der Betriebssicherheitsverordnung.
Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen
Wie für die Arbeitsmittel sollte es in Ihrem Unternehmen auch für die Arbeitsplätze und Umgebungen Gefährdungsbeurteilungen geben. Auf unserer Website finden Sie wertvolle Informationen, um Ihnen Ihre Gefährdungsbeurteilung zu den folgenden Arbeitsplätzen zu erleichtern:
Unser Tipp: Nutzen Sie unsere kostenlosen Muster-Gefährdungsbeurteilungen für Außendienst, Büro, Arztpraxen, Baustellen und weitere Arbeitsplätze, um sich einen Überblick über die Gefährdungen zu verschaffen und Ihre eigene Beurteilung zu erstellen.
Darüber hinaus muss auch der Brandschutz immer Gegenstand von Gefährdungsbeurteilungen sein.
Psychische Belastung
Nicht zuletzt stellen psychische Belastungen ein Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer dar. Die häufigsten Probleme, aber auch die Vorteile und Chancen für Unternehmen erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen – inklusive Checkliste.
Unser Tipp: Laden Sie sich unser kostenloses Muster für Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen herunter und übernehmen Sie die Vorlage für Ihre eigene Dokumentation.
Arten der Gefährdungen am Arbeitsplatz – Gefährdungsfaktoren
Die Quelle von Gefährdungen können sein:
- Arbeitsplatz,
- verwendete Arbeitsmittel,
- Arbeitsumgebung,
- Schnittstellen zu anderen Arbeitssystemen.
Für jede dieser Quellen gibt es unterschiedliche Arten von Gefährdungen; im Fachjargon: unterschiedliche Gefährdungsfaktoren.
Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Gefährdungsfaktoren zusammen. Sie basiert auf den Gefährdungsfaktoren, die die GDA Leitlinie nennt. Beachten Sie, dass es in der Literatur zur Gefährdungsbeurteilung zahlreiche unterschiedliche Listen mit Gefährdungsfaktoren gibt.
Gefährdungsfaktor | Beispiele |
Mechanisch | Stürze, Quetschungen, Schnittverletzungen |
Elektrisch | Lichtbögen, elektrischer Schlag |
Gefahrstoffe | Giftige Stoffe, Dämpfe, Reizstoffe |
Biologische Arbeitsstoffe | Sensibilisierung durch Mikroorganismen, Infektionen |
Brand- und Explosionsgefährdungen | Brennbare Stoffe, Explosivstoffe |
Thermische Gefährdungen | heiße/kalte Oberflächen, Hitzschlag |
Spezielles physikalisches Einwirken | Lärm, Ultraschall, Vibrationen |
Arbeitsumgebungsbedingungen | Beleuchtung, unzureichender Platz |
Physische Belastung | Zwangshaltungen, schwer heben |
Psychische Belastung | Mobbing, Zeitdruck |
Sonstige Gefährdungen | Überfall, Bisswunden |
Vorteile der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und bringt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Vorteile.
- Prävention von Unfällen und Gesundheitsrisiken: Durch eine systematische Analyse von Gefahrenquellen können Unternehmen frühzeitig präventive Maßnahmen einleiten, bevor es zu Schäden kommt.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Sichere und gesunde Arbeitsplätze erhöhen die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeiter. Eine sorgfältig durchgeführte .
- Reduktion von Ausfallzeiten: Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen führen oft zu langen Ausfallzeiten, die nicht nur die betroffenen Mitarbeiter belasten, sondern auch für das Unternehmen hohe Kosten verursachen. Eine gut umgesetzte Gefährdungsbeurteilung kann dazu beitragen, diese Ausfälle deutlich zu reduzieren.
- Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung können hohe Bußgelder oder sogar Haftungsansprüche nach sich ziehen.
Um allen Anforderungen gerecht zu werde und gleichzeitig Zeit zu sparen, ist die Nutzung einer passenden Softwarelösung ratsam. So ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung problemlos möglich.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns zur Gefährdungsbeurteilung gestellt werden. Wir klären, wer dafür verantwortlich ist, wie sie durchgeführt wird und was geschieht, wenn Betriebe dieser Pflicht nicht nachkommen.
Welche Betriebe müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Jeder Unternehmer muss vor Beginn der Arbeit und in regelmäßigen Abständen die Arbeitsbedingungen in seinem Unternehmen auf Gefährdungen hin kontrollieren und bewerten.
Wer muss die Gefährdungen im Betrieb beurteilen?
Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung tragen mehrere Parteien bei. Zusammengefasst trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung. Konkret durchgeführt wird sie jedoch meist von Sicherheitsfachkräften.
- Der Arbeitgeber: Verantwortlich für den Arbeitsschutz und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung ist in erster Linie der Arbeitgeber. Er hat – in der Regel aufgrund eines Vertrags – das Weisungs- oder Direktionsrecht gegenüber seinen Beschäftigten. Auf der anderen Seite hat er aber auch eine Schutzpflicht gegenüber den Beschäftigten.
- Delegation von Aufgaben: Der Arbeitgeber kann diese Schutzpflicht nicht abgeben. Er kann sie aber delegieren. Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen ist nicht offensichtlich, aber für die Praxis wesentlich. Die Übertragung von Unternehmerpflichten schafft nämlich eine neue Aufgabe – diejenige der Überwachung. Wenn der Arbeitgeber die Schutzpflicht delegiert, muss er die Person kontrollieren, an die er sie delegiert. Damit bleibt er mit in der Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflicht.
Wann und wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Zum ersten Mal müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet oder die Arbeit wieder aufgenommen wird.
Nach jeder Änderung im Betrieb, die einen Einfluss auf die Sicherheit der Beschäftigten haben kann, müssen Sie die Gefährungsbeurteilung anpassen. Anlässe dafür können zum Beispiel sein:
- neue Arbeitsverfahren
- neue Maschinen
- neue Arbeitsstoffe
- Auftreten von Unfällen oder Beinaheunfällen
In regelmäßigen Abständen sollten Sie außerdem prüfen, ob es Änderungen bei Vorschriften oder beim Stand der Technik gibt. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung erneut durchführen.
Damit Sie den Überblick behalten, ist eine Dokumentation unerlässlich und in einigen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Informieren Sie sich über Ihre Dokumentationspflichten.
Wichtig: Eine Gefährdungsbeurteilung steht ebenfalls an, wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen. In diesem Fall müssen Sie eine individuelle sogenannte inkludierte Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, führt dies in erster Linie zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen, Verletzungen und berufsbedingten Erkrankungen, da keine systematischen Schutzmaßnahmen implementiert wurden.
Darüber hinaus hat das Fehlen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung rechtliche Konsequenzen. Die Sanktionen reichen je nach Schwere von Geldstrafen bis hin zu zivilrechtlichen Klagen und strafrechtlichen Sanktionen, wenn Personen zu Schaden kommen. In diesem Fall haftet der Arbeitgeber, der in letzter Instanz die Verantwortung und Schutzpflicht gegenüber den Angestellten trägt.
Die Einhaltung der Gefährdungsbeurteilung wird von Behörden, wie dem Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaften sowie durch Unfallversicherungsträger überprüft. Zudem stellen auch Betriebsräte eine Kontrollinstanz dar und dürfen die Gefährdungsbeurteilung .