22.10.2021

Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung – was ist der Unterschied?

Der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ taucht im komplexen Bereich Arbeitsschutz häufig auf. Mitunter aber ist auch von einer „Gefährdungsanalyse“ die Rede. Die Ähnlichkeit der Begriffe kann zu Unsicherheiten oder Verwechslungen führen. Meinen Sie jetzt dasselbe oder nicht? Mit diesem ultimativen Guide bleiben keine Fragen zu den Begrifflichkeiten offen.

PSA Schutzhelm mögliche Maßnahme bei Gefährdungsanalyse

Wo findet sich welcher Begriff?

Alle Gefährdungen, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind, rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten – für diesen Vorgang verwendeten die alten Unfallverhütungsvorschriften BGV A6/A7 den Begriff der „Gefährdungsanalyse“ oder „Gefährdungs- und Belastungsanalyse“. Diese beiden Unfallverhütungsvorschriften – die eine enthielt Vorgaben für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die andere für Betriebsärzte – wurden jedoch längst zur DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zusammengefasst und aktualisiert. Dort wird für denselben Vorgang nun konsequent der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ verwendet.

Dies gilt auch für die Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die unter „Themen A–Z“ ganz klar die „Gefährdungsbeurteilung“ erläutert. Auch die Gesetze nutzen nur die Begrifflichkeiten „Gefährdungsbeurteilung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ (vgl. z.B. §§ 5, 6 ArbSchG; §§ 3, 6 ASiG).

Allerdings kursiert der inzwischen veraltete Begriff „Gefährdungsanalyse“ noch immer im Internet, oft, aber nicht immer, wird damit ein Teil (der erste Schritt) der Gefährdungsbeurteilung gemeint, denn um Gefährdungen beurteilen zu können, muss man diese zunächst aufdecken – sprich analysieren.

Gefaehrdungsanalyse Bestandteil Gefahrdungsbeurteilung

Gefährdungsanalyse als der erste Schritt der Gefährdungsbeurteilung

Die „Gefährdungsanalyse“ bezieht sich dann also auf einen einzigen der vielen Schritte auf dem Weg zur Gefährdungsbeurteilung. Beispielsweise schreibt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf ihrer Webseite:

Die Gefährdungsanalyse ist der erste Abschnitt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. bei einer Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsanalyse als Synonym

Teilweise findet sich auch Literatur, die „Gefährdungsanalyse“ schreibt, aber  „Gefährdungsbeurteilung“ meint, weil sie den Begriff in einem veralteten Kontext nutzt. Damit kann jedoch z.B. auch eine sehr komplexe oder detaillierte Gefährdungsbeurteilung gemeint sein.

Beachten Sie deshalb auch immer den Kontext, in dem dieses Wort fällt.Gefaehrdungsanalyse als Synonym fuer gefaehrdungsbeurteilung

Was bedeutet das für Ihre Arbeitspraxis?

Diese verwirrende Wortwahl kann zu Unsicherheiten führen, ob neben einer Gefährdungsbeurteilung auch eine Gefährdungsanalyse notwendig sei. Um es ganz klar zu sagen: Das ist nicht der Fall. Alle Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung, z.B. zu den verantwortlichen Personen oder zu den einzelnen Schritten, gelten selbstredend genauso für die Gefährdungsanalyse.

Warum dieses Begriffswirrwarr?

Die Verwirrung, die diese Begriffe umgibt, liegt darin begründet, dass der inzwischen eher veraltete Begriff „Gefährdungsanalyse“ teils immer noch auftaucht. Zurückzuführen ist das Begriffswirrwarr auf die politischen Rahmenbedingungen beim Zustandekommen des Arbeitsschutzgesetzes Mitte der 1990er-Jahre. Dort wurde argumentiert, der Begriff „Analyse“ sei insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Betriebe problematisch.

Gefährdungsanalyse und Gefahrenanalyse – nicht dasselbe

Verwechslungsgefahr besteht zudem mit dem Begriff „Gefahrenanalyse“. Gefährdungsanalyse und Gefahrenanalyse sind nicht identisch. Sie bezeichnen unterschiedliche Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen, die in verschiedenen Bereichen Anwendung finden.

Die Gefahrenanalyse bezieht sich nicht auf den Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes, sondern es handelt sich hier um ein Verfahren, nach dem Hersteller/Inverkehrbringer von Maschinen Risiken beurteilen können. Gefordert wird die Gefahrenanalyse z.B. in:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Autor*innen: Matthias Glawe, Christine Lendt