Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
Flurförderzeuge werden für den horizontalen Transport von Gegenständen eingesetzt. Ihre Bauart ermöglicht ein freies Lenken, wodurch sie als flexible Transportmittel zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Frachten eingesetzt werden.
Flurförderzeuge werden für den horizontalen Transport von Gegenständen eingesetzt. Ihre Bauart ermöglicht ein freies Lenken, wodurch sie als flexible Transportmittel zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Frachten eingesetzt werden.
Haupteinsatzgebiete der Flurförderzeuge sind Lager oder andere innerbetriebliche Hallen. Die Ausstattung der Flurförderzeuge mit einer zusätzlichen Hubeinrichtung ermöglicht das Heben oder Stapeln von Gegenständen, wodurch ein eigenständiges Aufnehmen oder Absetzen der Fracht als weitere Funktion der Flurförderzeuge hinzukommt.
Beispiele für Flurförderzeuge
Grundsätzlich unterscheidet man Flurförderzeugen durch die Art ihres Antriebs. So werden Flurförderzeuge in Fahrzeuge bzw. Transportmittel mit Elektro- oder Verbrennungsmotor unterteilt. Der Antrieb durch einen Verbrennungsmotor erfolgt in der Regel entweder durch Gas-, Diesel- oder Benzinmotoren.
Zu den Flurförderzeugen gehören u.a.:
- Gabelstapler zum Transport der Last vor den Vorderrädern
- Langläufer zum Transport mehrerer Europaletten
- Schmalgangstapler zum Bestücken oder Entladen von Regalsystemen
- Zugmaschinen für den Transport innerhalb eines Betriebs
- Teleskopstapler mit ausfahrbarem Hubarm
- Schlepper zum Ziehen von Gegenständen
Die häufigsten Gefährdungen durch Gabelstapler sind:
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Sie fahren Mitarbeiter an, die zu Fuß unterwegs sind, vor allem
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wenn sie rückwärts fahren oder
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weil sie wegen zu hoher Last nur eingeschränkte Sicht nach vorn haben.
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Sie kippen um, und der Fahrer wird vom Gabelstapler getroffen – vorwiegend von dessen Dach.
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Sie nehmen Lasten nicht richtig auf, die deshalb herunterfallen und andere verletzen.
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Sie werden falsch bedient.
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Sie beladen Fahrzeuge nicht richtig.
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Sie nehmen unzulässig Mitfahrer mit.
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Sie werden von unqualifizierten Mitarbeitern benutzt.
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Sie werden versehentlich in Gang gesetzt.
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Sie belasten den Fahrer durch Schwingungen.
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Sie belasten die Umgebung durch Abgase.
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Mitarbeiter stürzen von Ladeflächen oder Arbeitsbühnen, wenn sie Gabelstaplern zuarbeiten.
Betriebsanweisung Flurförderzeuge
Die Anweisungen für den Betrieb von Flurförderzeugen sind in § 5 DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge aufgeführt. Laut dieser Vorschrift ist der Unternehmer für die Erstellung einer schriftlichen Betriebsanweisung für Flurförderzeuge zuständig. Er hat die Pflicht, diese Anweisung innerhalb seines Unternehmens zu verbreiten und sie für jeden Mitarbeiter verständlich zu formulieren. Eine Beachtung der Anweisungen von den Mitarbeitern sollte zusätzlich und in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Auf der anderen Seite sind auch die Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen und bei ihrem täglichen Umgang mit Flurförderzeugen im Hinterkopf zu behalten.
Folgende Fragen sollten u.a. durch die Betriebsanweisung beantwortet werden können:
- Welche Verkehrswege – auch im innerbetrieblichen Bereich – dürfen von Flurförderzeugen benutzt werden?
- Welche Stellen sind als Lagerplätze gekennzeichnet und wo dürfen Gegenstände gestapelt werden?
- Ist die Mitnahme von Dritten auf Flurförderzeugen zulässig?
- Welche Gegenstände sind für den Transport mit Flurförderzeugen bestimmt?
- Welche Besonderheiten gelten für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor? Erfolgt hier eine regelmäßige Wartung? Wo dürfen diese Fahrzeuge abgestellt werden?
Können u.a. diese Fragen anhand der vom Unternehmer verfassten Betriebsanweisung beantwortet werden, ist ein sicherer Einsatz von Flurförderzeugen gewährleistet.