24.06.2021

Aufgaben der Gewerbeaufsicht und der gesetzlichen Unfallversicherung

Verwaltungsgebäude

Der Begriff „Beratungs- und Überwachungsstelle“ bezieht sich auf die Institutionen, die im Arbeitsalltag die Beratung und die Überwachung in Sachen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsschutz übernehmen. In Deutschland existieren im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Institutionen, die Vorschriften und Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen erlassen.

Institutionen

Zum einen sind das die staatlichen Behörden, die Gesetze und Vorschriften erlassen können und zum anderem die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für ihren jeweiligen Bereich die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften erlassen.

Beide Arten von Vorschriften sind im Arbeits- und Gesundheitsschutz gleichermaßen zu beachten. Dementsprechend nehmen sowohl die staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsbehörden), als auch die gesetzliche Unfallversicherung ihre Beratungs- und Überwachungsaufgaben hinsichtlich des technischen Arbeitsschutzes gleichermaßen wahr.

Die Gewerbeaufsichtsbehörden beraten, beziehungsweise überwachen außerdem die Gebiete sozialer Arbeitsschutz, technischer Öffentlichkeitsschutz, sowie Umweltschutz.

Aufgaben der Beratungs- und Überwachungsstellen

Aufgrund der oben erklärten Überwachungs- und Beratungsfunktionen der Institutionen, werden sowohl von den Berufsgenossenschaften als auch von den Behörden regelmäßig Betriebsbesichtigungen durchgeführt. Dabei werden die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze, aber auch Anlagen und Maschinen kontrolliert.

Der Unternehmer muss diese Prüfer bei Ihren Aufgaben unterstützen. So haben die Prüfer das Recht den Betrieb zu besichtigen und Einsicht in Unterlagen zu erhalten. Des Weiteren können sie unter anderem Arbeitsmittel prüfen, Messungen durchführen, Arbeitsstoffproben entnehmen und Ursachen für Arbeitsunfälle, Erkrankungen und Schadensfälle untersuchen. Im Gegenzug unterliegen die Prüfer der Berufsgenossenschaften und Behörden hinsichtlich der betrieblichen Abläufe und Prozesse sowie der Geschäftsgeheimnisse der Schweigepflicht.

Bei diesen Betriebsbesichtigungen steht meist die mündliche Beratung im Vordergrund. Die Ergebnisse dieser Beratung werden vom entsprechenden Prüfer in einem Schreiben schriftlich festgehalten. Besteht jedoch eine direkte Gefahr für Arbeitnehmer, so müssen umgehend Anordnungen vom Prüfer erlassen werden. Die Befolgung dieser Anordnungen kann unter anderem durch die Verhängung von Bußgeldern durchgesetzt werden.

 

Autor*in: WEKA Redaktion

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