Expositionsszenario
Ein Expositionsszenario ist nach Art. 3 Nr. 37 der REACH-Verordnung: „Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.“
Vorschriften und Rechtsprechung
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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Pflicht zur Erstellung
Wird ein Stoff, der im Mengenbereich über zehn Tonnen pro Jahr registriert ist, in Verkehr gebracht, muss der Lieferant (Hersteller oder Importeur) das einschlägige Expositionsszenario/die einschlägigen Expositionsszenarien einschließlich der Risikomanagementmaßnahmen und Verwendungsbedingungen in einen Anhang des erweiterten Sicherheitsdatenblatts aufnehmen. Die Beschreibung des Expositionsszenarios/der Expositionsszenarien ist das Hauptelement des expositionsbezogenen Teils des Stoffsicherheitsberichts.
Wie detailliert ein Expositionsszenario beschrieben werden muss, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und hängt von der Verwendung des Stoffs, seinen gefährlichen Eigenschaften und vom Umfang der dem Hersteller oder Importeur zur Verfügung stehenden Informationen ab.
Inhalte
Expositionsszenarien können Beschreibungen angemessener Risikomanagementmaßnahmen für mehrere einzelne Verfahren oder Verwendungen eines Stoffes enthalten. Ein Expositionsszenario kann daher ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen abdecken. Solche Expositionsszenarien werden als Expositionskategorien bezeichnet. Dabei müssen die einzelnen Verfahren oder Verwendungen zumindest in Form von kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung erläutert werden.
Hilfestellungen der ECHA
Für die Expositionsszenarien des erweiterten Sicherheitsdatenblatts gibt es bisher keine festgelegte Gliederung. Es existieren jedoch Empfehlungen dazu (Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA).
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