Die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter – Ziele und Inhalte
Gerade in der Anfangsphase besteht für neue Mitarbeiter erhöhter Stress: Sie müssen sich an viele neue Regeln und Gegebenheiten gewöhnen und sind nicht zuletzt deswegen einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Ein wichtiges Mittel dagegen: Die Erstunterweisung. Bei der Erstunterweisung werden neue Mitarbeiter über sicherheitsrelevante Themen ihres Arbeitsplatzes informiert. Welche Themen das sein können, welche Pflichten Arbeitgeber dabei haben und vieles mehr lesen Sie in diesem Beitrag.
Erstunterweisung für neue Mitarbeiter ist Pflicht
Erstunterweisung bedeutet: Bevor er überhaupt seine Tätigkeit aufnimmt, erfährt ein Mitarbeiter erfährt, wie er sich verhalten kann, um an seinem Arbeitsplatz sicher und gesund zu bleiben. Dazu sind Arbeitgeber gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet.
Dort heißt es nämlich:
„Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.“
Achtung: Diese und weitere Vorschriften (z.B. § 12 BetrSichV, § 14 Abs. 2 GefstoffV) sprechen grundsätzlich davon, dass die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen muss. Sie nennen keine Toleranzzeit.
Allerdings dürfen Betriebe die Erstunterweisung den jeweiligen Aufgaben und betrieblichen Begebenheiten anpassen. Näheres dazu lesen Sie in der DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“. Führungskräfte sollten Details dazu gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festlegen.
Ziele der Erstunterweisung
Die Frage, warum der Arbeitsschutz überhaupt existiert, ist wohl die wichtigste, die Sie jedem neuen Mitarbeiter beantworten können.
Kurzzusammenfassung auf die Frage: „Warum unterweisen?“
Damit es Mitarbeitern am Arbeitsplatz gut geht, sie sich keinen Gefahren aussetzten, die ihr Leben oder ihre Gesundheit bedrohen können, und damit auch durch sie selbst keine solchen Gefahren ausgehen.
Die Unfallstatistiken zeigen, dass neue Mitarbeiter in den ersten Jahren in einem Betrieb öfter Arbeitsunfälle erleiden als „alte Hasen“. Azubis und Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht und müssen daher besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden. Darum ist die Erstunterweisung entsprechend wichtig für jeden neuen Mitarbeiter.
Sie
- kann die Risiken, denen neue Mitarbeiter im Arbeitsalltag begegnen können, zusammenzufassen,
- macht ihnen Gesundheitsgefahren bewusst,
- fördert gesundheitsschonendes Verhalten,
- vermittelt Verhaltensregeln und betriebliche Vorgaben im Gefahrenfall.
Zusammenfassend schafft sie eine Grundlage dafür, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten und dadurch helfen Unfälle zu vermeiden.
Die Sicherheit neuer Mitarbeiter im Blick behalten
Weil sie von Unfällen besonders betroffen sind, kann es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll sein, immer auf dem Laufenden zu bleiben, was neue Mitarbeiter anbelangt. Bei den jährlich regelmäßig startenden Auszubildenden stellt das sicherlich kein Problem dar. Bei neu anfangenden Leiharbeitnehmern oder Aushilfskräften kann das – je nach Größe des Betriebs und den vorhandenen Struktzren – schon schwieriger werden.
Tipp
Neben lästiger Pflicht kann die Erstunterweisung auch Werbung für die Sicherheitsfachkraft sein. Es kommt darauf an, die Unterweisung so zu gestalten, dass sie neben den notwendigen Informationen auch die Bedeutung des Arbeitsschutzes veranschaulicht.
Verantwortlich für die Erstunterweisung
Grundsätzlich zählen Sicherheitsunterweisungen immer zu den Pflichten des Arbeitgebers. Dieser kennt jedoch meist nicht genau die spezifischen Gefahren einer Abteilung oder eines Arbeitsplatzes. Deshalb ergibt es Sinn, die Durchführung der Erstunterweisung an Führungskräfte zu delegieren – zum Beispiel an den Abteilungs-, Team- oder Gruppenleiter. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können dabei unterstützen.
Allgemeine Themen der betrieblichen Erstunterweisung
Die Erstunterweisung deckt zunächst meist allgemeine Themen ab. Hierzu gehören beispielsweise:
- Flucht- und Rettungswege im Betrieb
- Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe (Orte, an denen sich Verbandkästen befinden, Namen betrieblicher Ersthelfer usw.)
- allgemeine Verhaltensvorschriften
Arbeitsplatzspezifische Themen
Zusätzlich zu den allgemeinen Themen sind für neue Mitarbeiter auch arbeitsplatzspezifische Informationen von großer Bedeutung. Das könnten beispielsweise sein:
- Persönliche Schutzausrüstung
- Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln
- Verhalten bei Unfällen
- Umgang mit Gefahrstoffen
Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung findet, das verrät schon der Name, immer am Arbeitsplatz selbst statt.
Dokumentationspflichten bei der Erstunterweisung
Die Durchführung der Unterweisung muss in jedem Fall dokumentiert werden. Wichtig dabei:
- Datum der Unterweisung
- Unterweisungsinhalte
- Name des Unterweisenden
- Namen und Unterschriften der unterwiesenen Personen
Vorlagen für die Erstunterweisung
Fertige und sofort einsetzbare Vorlagen, die Sie bei Bedarf noch an Ihre betriebliche Situation anpassen können, finden Sie in der Unterweisungslösung Arbeitsschutz Unterweisen plus. Fertige PowerPoint-Folien finden Sie dort unter anderem zu folgenden Themen:
- Pflichten der Beschäftigten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Verhalten bei Notfällen
- Verhalten im Brandfall
- Hygiene am Arbeitsplatz
- … und viele mehr!