Ersatzstoffprüfung
Begriff
Unter einem Ersatzstoff versteht man im Gefahrstoffbereich einen weniger bedenklichen Arbeitsstoff, der alternativ zu einem gefährlichen Stoff eingesetzt werden kann und so die Gefährdung für Mensch und Umwelt bereits an der Gefahrenquelle minimiert. Die Gefahrstoffverordnung schreibt zwingend vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffs geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung bzw. Substitutionsprüfung).
Vorschriften und Rechtsprechung
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§ 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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TRGS 600 Substitution
Definition
Die Substitutionsprüfung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (GefStoffV). Fachkundig ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung genügend Kenntnisse über Gefahrstoffe verfügt, mit dem Gefahrstoffrecht und den Tätigkeiten im Betrieb vertraut ist und sich regelmäßig zu diesem Thema weiterbildet. Fachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sein. Für einige Ersatzstoffe und -verfahren gibt es bereits Empfehlungen, die – angepasst an die betrieblichen Besonderheiten – übernommen werden können, zum Beispiel:
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TRGS der Reihe 600
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LASI-Empfehlungen
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Schutzleitfäden der BAuA
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Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)
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GISBAU (GISCODEs/Produktcodes)
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DGUV Information 201-012 – Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
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Asbestersatzstoffkatalog (IFA)
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weitere Branchenlösungen (Industrieverbände, Berufsgenossenschaften etc.)
Gibt es zu dem Stoff noch keine Empfehlungen, hilft das „Spaltenmodell“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bei der Ersatzstoffprüfung. Die dazu notwendigen Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Das GHS-Spaltenmodell (Einstufung nach CLP-Verordnung) steht auf der Internetseite der DGUV zum Download bereit
Auch auf europäischer Ebene wird eine allmähliche Substitution von Chemikalien mit hohem Risikopotenzial für Gesundheit und Umwelt angestrebt. Das Substitutionsprinzip ist ein zentrales Element der REACH-Verordnung.
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