23.06.2020

Elektromagnetische Felder

Sicherheitsingenieur

Elektromagnetische Felder sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen bis 300 Gigahertz. Sie sind ein Teil des elektromagnetischen Spektrums, das sich über den gesamten Bereich von den statischen elektrischen und magnetischen Feldern über die optische Strahlung bis zur sehr energiereichen Gammastrahlung erstreckt. Je nach Frequenz werden elektromagnetische Felder in

  • statische elektrische und statische magnetische Felder (0 Hertz),
  • niederfrequente elektrische und magnetische Felder (0 bis 100 Kilohertz) und
  • hochfrequente elektromagnetische Felder (100 Kilohertz bis 300 Gigahertz)

eingeteilt.

Oberhalb von 300 Gigahertz verwendet man üblicherweise den Begriff „Strahlung“. Der Begriff „Feld“ ist für diesen Bereich des Spektrums nicht mehr gebräuchlich.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)
  • Technische Regeln zur EMFV sind zurzeit in Erarbeitung (Stand: 06/2020)
  • DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“
  • Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU – Elektromagnetische Felder

    • Band 1: Praktischer Leitfaden
    • Band 2: Fallstudien
    • Band 3: Leitfaden für KMU

Wirkungen elektromagnetischer Felder

Elektromagnetische Felder können direkte und indirekte Wirkungen auf Menschen verursachen. Die Wirkung hängt in erster Linie davon ab, wie oft und wie stark Personen solchen Feldern ausgesetzt sind. Manche Felder bewirken eine Stimulation von Sinnesorganen, Nerven und Muskeln, andere führen zu Erwärmung. Indirekte Wirkungen sind die von einem elektromagnetischen Feld ausgelösten Wirkungen auf Gegenstände, die die Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden können. Dazu zählen beispielsweise die Beeinflussung von aktiven und passiven medizinischen Implantaten (z.B. Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Hüftgelenk) und die Auslösung von Bränden und Explosionen durch die Entzündung von brennbaren oder explosiven Materialien.

Autor*in: WEKA Redaktion

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