11.01.2022

Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) der BAuA

Warnzeichen bei Gefahrgut: Auch sie gehören ins Sicherheitsdatenblatt

Das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelte Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Dabei hilft das EMKG

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, die das Risiko weitgehend minimieren. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung dar, da hier meist keine Experten für Gefahrstoffe zur Verfügung stehen.

Gefährdungsbeurteilungen in diesem Bereich dürfen laut Gefahrstoffverordnung nur fachkundige Personen durchführen. Fachkundig ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung genügend Kenntnisse über Gefahrstoffe verfügt, mit dem Gefahrstoffrecht und den Tätigkeiten im Betrieb vertraut ist und sich regelmäßig zu diesem Thema weiterbildet. Fachkundige Personen sind zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Das EMKG richtet sich vor allem an diesen Personenkreis.

Das EMKG ermöglicht ein rasches Erkennen von Gefährdungen und Handlungsprioritäten und unterstützt durch Zuordnung von gestuften Maßnahmenkonzepten eine Risikominimierung. Die beurteilenden Personen benötigen dafür keine speziellen chemischen Kenntnisse.

Zur praktischen Umsetzung bietet das EMKG Schutzleitfäden für häufig vorkommende Arbeiten oder bestimmte Stoffgruppen (z.B. Biozidprodukte) an.

Das EMKG, Schutzleitfäden und weitere Materialien sind über die Internetseite der BAuA (www.baua.de) erhältlich. Die BAuA gibt außerdem das „EMKG kompakt” heraus – mit Taschenscheibe und Taschenkarte zur schnellen Maßnahmenableitung direkt vor Ort.

Auch elektronische Versionen für PC-Anwendung und mobile Endgeräte (IOS und Android) sind verfügbar.

Notwendige Informationen

Für das EMKG werden nur leicht zugängliche Informationen aus der Kennzeichnung, dem Sicherheitsdatenblatt und Betriebsbegehungen benötigt:

  • die Einstufung des Gefahrstoffs (H-Sätze)
  • falls vorhanden, der Arbeitsplatzgrenzwert (aus TRGS 900)
  • das Freisetzungsverhalten (Siedepunkt, Staubungsverhalten)
  • gehandhabte Menge
  • Wirkfläche auf der Haut
  • Wirkdauer des Hautkontakts

 

Anwendungsbereich

Mit dem EMKG können mögliche Gesundheitsgefahren durch Einatmen des gefährlichen Stoffs, durch Hautkontakt sowie durch Brand- und Explosionsgefährdungen ermittelt werden. Folgende Gefährdungen bleiben bei Anwendung des EMKG unberücksichtigt und müssen gesondert beurteilt werden:

  • Handhabung von Gasen
  • Umweltgefährdungen durch den Gefahrstoff
  • Gefährdungen durch Freisetzung von Gefahrstoffen durch die Tätigkeit (zum Beispiel Schweißarbeiten, chemische Reaktionen)
  • besondere Gefährdungen, zum Beispiel bei Abbruch-, Sanierungs- und Reinigungsarbeiten, Störfälle, Unfälle

 

Vorarbeiten

  • notwendige Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen, Angaben überprüfen (Plausibilitätsprüfung)
  • Substitutionsprüfung durchführen
  • geringe Gefährdung prüfen (§ 6 Abs. 13 GefStoffV): in der Regel „Haushaltsprodukte” in haushaltsüblicher Menge und Verwendung am Arbeitsplatz (zum Beispiel Klebstofftube im Büro). Liegt eine geringe Gefährdung vor, ist dies zu dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist damit abgeschlossen. Der Stoff muss nicht ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, eine Betriebsanweisung ist nicht erforderlich.

Schritte des EMKG

  • Gefährdung durch Einatmen:
    • Gefährlichkeitsgruppe Einatmen:
      Mithilfe des Arbeitsplatzgrenzwerts oder der H-Sätze wird der Stoff einer Gefährlichkeitsgruppe (A bis E) für den inhalativen Expositionsweg zugeordnet.
    • Mengengruppe und Tätigkeitsdauer:
      Durch eine Betriebsbegehung wird abgeschätzt, in welchen Mengenbereichen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.
    • Freisetzungsgruppe:
      Je nach Siedepunkt einer Flüssigkeit bzw. Staubfreisetzung bei einem Feststoff wird der Stoff in eine von drei Freisetzungsgruppen eingeteilt.
    • Maßnahmen ableiten:
      Mithilfe einer Entscheidungstabelle wird anhand der ermittelten Daten die Tätigkeit mit dem Stoff einer von vier Maßnahmenstufen zugeordnet. Für die ersten drei Maßnahmenstufen wurden von der BAuA Schutzleitfäden für typische Arbeitsabläufe entwickelt, die die Umsetzung vereinfachen. Bei der vierten Maßnahmenstufe wird eine Beratung durch Experten empfohlen.
  • Gefährdung durch Hautkontakt:
    • Zuordnung zu einer Gefährlichkeitsgruppe Hautkontakt anhand der H-Sätze
    • Wirkfläche und Wirkdauer des Hautkontakts ermitteln (Begehung)
    • zusätzliche Maßnahmen ableiten: Zuordnung zu einer von drei Maßnahmenstufen durch eine weitere Entscheidungstabelle. Auch hier sind entsprechende Schutzleitfäden erhältlich.
  • Gefährdung durch Brand- und Explosionsgefährdungen:
    • Zuordnung zu einer Gefährlichkeitsgruppe anhand der H-Sätze
    • Feststellung der Mengengruppe und des Freisetzungsverhaltens (Dampfdruck oder Staubungsverhalten)
    • zusätzliche Maßnahmen ableiten: Zuordnung zu einer von drei Maßnahmenstufen durch eine weitere Entscheidungstabelle. Für die drei niedrigsten Gefährlichkeitsgruppen sind entsprechende Schutzleitfäden verfügbar, in den anderen Fällen ist fachkundige Beratung erforderlich.
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Autor*in: Dr. Ulrich Welzbacher

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