04.05.2022

Drohnen sicher einsetzen

Ob zur Analyse von Gebäuden und Freiflächen oder zum Transport von Lasten: Multikopter (Drohnen) erfreuen sich in Betrieben zunehmender Beliebtheit, weil sich mit ihnen eine Vielzahl von Aufgaben effizient lösen lässt. Selbstverständlich müssen auch hier die Sicherheit und der Schutz der Beschäftigten gewährleistet sein. Der Auswahl und Qualifizierung des Steuerungs- und Bedienpersonals kommt dabei eine große Bedeutung zu.

Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Drohnen

Der Einsatz von Drohnen (Multikoptern) bringt eine Reihe von Unternehmerpflichten mit sich. Dazu gehört vor allem, dass nicht nur das Arbeitsmittel selbst sicher ist, sondern auch dessen Benutzung sicher organisiert wird. Wesentlich ist hier die Gefährdungsbeurteilung. Die nötigen Informationen ergeben sich aus den Herstellerhinweisen sowie den Umständen des konkreten Einsatzes (z.B. outdoor/indoor). Gefährdungen sind vor allem bedingt durch möglichen Absturz, Verletzungen durch rotierende Teile, herabfallende Gegenstände sowie den Umgang mit Akkus und Ladegeräten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sind die einsatzbezogenen möglichen Wechselwirkungen mit Witterungsbedingungen, Tageslichtverhältnissen, anderen Arbeitsplätzen, Leitungssystemen und auch Tieren zu berücksichtigen.

Voraussetzungen zur Steuerung von Drohnen

Für die Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen ist es entscheidend, dass nur geeignetes Bedienpersonal die Drohnen steuert. Die körperliche Eignung soll im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden. Dabei werden die Sehschärfe, das Gesichtsfeld, das Seh- und Hörvermögen sowie die Reaktionsfähigkeit getestet. Basis der Eignungsprüfung ist der Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen („Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (G25)). Das Mindestalter liegt generell bei 18 Jahren, wobei Jugendliche ab 16 Jahren zu Ausbildungszwecken eine Drohne steuern dürfen.

Personal für Steuerung qualifizieren

Die Befähigung zum Steuern einer Drohne bedarf in der Regel eines Nachweises von Kenntnissen in der Anwendung und der Navigation, den luftrechtlichen Grundlagen sowie der örtlichen Luftraumverordnung. Eine entsprechende Bescheinigung stellt eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nach durchgeführter Prüfung aus. Zusätzlich zu diesem Nachweis sind für die gewerbliche Nutzung meist weitergehende Qualifizierungen notwendig. Diese sind an den praktischen Einsatz angepasst. Wenn Drohnen ausschließlich indoor eingesetzt werden oder eine Masse von höchstens 2 kg haben, kann der Unternehmer die Anforderungen an die Ausbildung und Schulung des Steuerungspersonals selbst festlegen. Empfehlenswert ist eine praktische Ausbildung für Luftfahrzeugfernführer nach DIN 5452-2.

Nur sichere Anweisungen befolgen

Das Bedienpersonal muss so unterwiesen sein, dass nur sichere Anweisungen befolgt werden. Wenn sich ein Bediener nicht mehr sicher ist, bei Durchführung einer Anweisung die Drohne zu beherrschen, darf er diese nicht befolgen.

Unterweisungen zu Drohnen durchführen

Für alle Beschäftigten, die mit Drohnen umgehen, sind vor der ersten Verwendung Unterweisungen anzusetzen. Auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zeigt der Unterweisende praktisch und theoretisch auf, wie die Beschäftigten mit Drohnen im konkreten Umfeld sicher arbeiten. Themen sind beispielsweise:

  • grundsätzliche Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe, Rettungswege und Brandschutz

Die Unterweisungen sind mindestens jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.

Einsatz von PSA

Wenn Gefährdungen durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht minimiert werden können, müssen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) eingesetzt werden. Zumeist handelt es sich dabei um Hand-, Kopf- und Gehörschutz, Schutzbrillen und Wetterschutzkleidung.

Autor*in: Markus Horn