Sicherheitsbeauftragter: Das sind seine Aufgaben
Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter bemerkt, dass seine Kollegen Sicherheitsvorgaben missachten und kann das schnell an jemanden weitergeben, ohne dass er Vorgesetzte einschalten muss. Genau hier kommt der Sicherheitsbeauftragte ins Spiel. In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter übernimmt und wie Sie von seiner Expertise in Ihrem Betrieb profitieren können – für ein sichereres Arbeitsumfeld für alle.

Laut DGUV Vorschrift 1 übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter (kurz: Sibe) grundlegende Aufgaben, die den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren unterstützen. Welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter im Detail erfüllt, hängt von den betrieblichen Verhältnissen und seiner eigenen Person ab: von seinem Charakter, seinem Arbeitspensum, dem Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten und nicht zuletzt seiner Ausbildung.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten im Detail
Um seiner Hauptaufgabe nachzukommen, den Unternehmer im Arbeitsschutz zu unterstützen, können Im Detail viele kleinere und größere Aufgaben auf Sicherheitsbeauftragte zukommen. Welche? Das lesen Sie im folgenden Abschnitt.
1. Sicherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren erkennen
Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, Vorgesetzte und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen, sinnvollerweise auf solche, von denen er annehmen muss, dass sie noch nicht bekannt sind. Er muss also über die bekannten Gefahren gut informiert sein.
Praxistipp: Sicherheitsbeauftragte brauchen Zugang zu Gefährdungsbeurteilungen!
Sicherheitsbeauftragte orientieren sich bei ihrer Arbeit in der Regel an den Gefährdungsbeurteilungen. Sie sollten deshalb unkompliziert Zugriff darauf haben sowie über Änderungen und Ergänzungen schnell informiert werden. Idealerweise werden sie auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen eingebunden.
2. An Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen teilnehmen
Der Sicherheitsbeauftragte wird von sich aus keine gezielten Betriebsbegehungen durchführen: Er ist vor Ort und hat sein Arbeitsumfeld unmittelbar vor Augen. Findet aber in seinem Aufgabenbereich eine Betriebsbegehung statt, so sollte er immer Gelegenheit haben, daran teilzunehmen. So gewinnt er neue Einsichten in seinen Arbeitsbereich und ist selbst Informationsquelle für diejenigen, die mit seinem Arbeitsbereich nicht so vertraut sind. Ähnliches gilt, wenn Unfälle und Berufskrankheiten untersucht werden.
3. Arbeitskollegen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes helfen
Den Mitarbeitern in seinem Aufgabenbereich begegnet der Sicherheitsbeauftragte als Kollege unter Kollegen. Das Verhältnis ist geprägt von gegenseitigem Kennen und Vertrauen: Jeder weiß, dass der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat. So kann man, ohne gleich disziplinarische Folgen androhen zu müssen, offen über Missstände und Fehlverhalten reden. Sieht der Sicherheitsbeauftragte z.B., dass ein Kollege den nötigen Gehörschutz nicht trägt, kann er einfach sagen: „Tu die Stöpsel rein!“ und meist ist die Sache dann erledigt.
Umgekehrt kann er Anregungen und Hinweise der Kollegen sammeln und nach oben kommunizieren, was sich manche Beschäftigte nicht trauen. Der Sicherheitsbeauftragte hat also die Aufgabe, vor Ort immer als Berater und Helfer in Sachen Arbeitsschutz zur Verfügung zu stehen.
Tipp: rechtliche Verantwortung des Sibe
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, Sie beraten den Unternehmer oder Vorgesetzten lediglich. Deshalb haften sie weder zivil- noch strafrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer.
4. Missstände beseitigen oder weitergeben
Der Sicherheitsbeauftragte vor Ort wird meist der Erste sein, der sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennt, und kann so auch als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. Oft wird das aber außerhalb seiner Möglichkeiten und Kompetenzen liegen. Dann informiert er seine Vorgesetzten und gibt diesen so Gelegenheit, ohne Zeitverlust zu reagieren. „Typische“ Probleme sind hier z.B. der Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung oder Stolperstellen.
Hinweis: Elektronische Meldungen ermöglichen
Eine Vereinfachung der Meldeaufgaben von Sicherheitsbeauftragten bieten elektronische Meldungen, bei denen sie beispielsweise ein Smartphone-Foto (z.B. von zugestellten Flucht- und Rettungswegen) weiterleiten.
Sicherheitsbeauftragter Aufgaben: eine Auflistung
Die folgende Auflistung von Aufgaben, die Sicherheitsbeauftragte wahrnehmen können, ist eine Zusammenstellung aus Vorschriften, Regeln, Merkblättern und Erfahrungen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss andererseits auch nicht komplett abgearbeitet werden.
Die folgende Infografik fasst diese möglichen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten in einer Übersicht zusammen:

Sicherheitsbeauftragte übernehmen folgende Aufgaben in einem Unternehmen:
Überwachung der Arbeitssicherheit
- auf Sicherheits- und Gesundheitsgefahren in seinem Aufgabenbereich achten
- Verhalten von Kollegen beobachten
- Vorbild im Arbeitsschutz sein
- auf das Vorhandensein, den ordnungsgemäßen Zustand und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen achten
Teilnahme an sicherheitsrelevanten Untersuchungen
- an Betriebsbegehungen teilnehmen
- an Untersuchungen zu Unfällen und Berufskrankheiten teilnehmen
- bei Messungen zum Arbeitsschutz mitwirken, z.B. Lärmmessungen oder Gefahrstoffmessungen
Brandschutz
- auf das Vorhandensein und den gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen achten
Kommunikation von Gefahren
- darauf achten, dass Unfälle dem Vorgesetzten gemeldet werden
- die Vorgesetzten auf bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
- Vorgesetzte auf sicherheitstechnische Mängel hinweisen und auf deren Beseitigung hinweisen
Schulung & Unterweisungen
- sich besonders um neue Mitarbeiter, um Jugendliche, um den Mutterschutz und um Fremdfirmen kümmern
- Kollegen über den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsstoffen informieren
- bei Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz mitwirken
Dokumentation & Arbeitsschutzmanagement
- das Arbeitsmittelverzeichnis führen
- bei der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems helfen
Wie die vielen Aufgaben erfolgreich wahrnehmen? Zwei Tipps für Sicherheitsbeauftragte
Tipp 1: Vernetzung
Gerade in kleinen Betrieben stellt der fehlende Austausch ein großes Problem dar, so dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben schlechter wahrnehmen können. Oft gibt es hier nur einen Sicherheitsbeauftragten. Wichtig ist, die Sicherheitsbeauftragten „sichtbar“ zu machen, damit die Belegschaft ihr unterstützendes Angebot auch wirklich nutzt. Die Vernetzung der Sicherheitsbeauftragten mit den Führungskräften sollte durch regelmäßige Gespräche gestärkt werden. Die Vertreter der Sicherheitsbeauftragten sollten auch an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen.
Tipp 2: Kommunikative Fähigkeiten ausbauen
Kommunikation ist das Wichtigste, ja eigentlich das einzige Werkzeug, über das Sicherheitsbeauftragte verfügen, um Ihren Aufgaben im betrieblichen Alltag und im Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen nachzukommen: Sie motivieren Kolleginnen und Kollegen zu sicherheitsgerechtem Verhalten und sprechen auch bei Führungskräften sicherheitsrelevante Themen an.
Die folgende Tabelle zeigt verschiedene Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb und die Kommunikation zwischen ihnen und dem Sicherheitsbeauftragten.
Sibe: Kommunikation mit wem? | Sibe: Kommunikation über was? |
andere Mitarbeiter | Hinweise zu und offenes Ohr für Gefahren und Schutzmaßnahmen |
Vorgesetzte | Mängel melden, Verbesserungsvorschläge |
Arbeitsschutzausschuss | Austausch und Abstimmung |
Fachkräfte für Arbeitssicherheit | Situation vor Ort, Beratung, Schulung |
Um so wichtiger ist es, den Sicherheitsbeauftragten das Rüstzeug für eine überzeugende Gesprächsführung zu vermitteln. Deshalb sollte das Thema „Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte“ nicht nur in der Grundqualifizierung während der Ausbildung, sondern auch in Fortbildungsmodulen eine wichtige Rolle spielen.
Lesen Sie hinter dem Link mehr zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und der Frage, wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf.
Pflichten des Unternehmers bei den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Ein Sicherheitsbeauftragter kann seinen Aufgaben nur wirksam nachkommen, wenn der Unternehmer ihn unterstützt. § 20 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer deshalb dazu,
- den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen,
- Sicherheitsbeauftragten wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht zu benachteiligen,
- Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Zusammenfassung der Sicherheitsbeauftragter Aufgaben
Ein Sicherheitsbeauftragter hat die wichtige Aufgabe, den Unternehmer gemäß DGUV Vorschrift 1 bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Ein seinen täglichen To-dos gehören beispielsweise:
- Überwachung und Kommunikation von Gefahren und MIssständen: Sicherheitsbeauftragte machen auf Unfall- und Gesundheitsrisiken aufmerksam, idealerweise basierend auf Gefährdungsbeurteilungen. Sie erkennen Sicherheitsprobleme und leiten diese an Vorgesetzte weiter, ggf. durch elektronische Meldesysteme.
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen: Sie gewinnen Erkenntnisse über Sicherheitsbedingungen und tragen lokale Kenntnisse bei.
- Schulung und Unterstützung der Kollegen: Als Ansprechpartner ohne Weisungsbefugnis fördern sie den Arbeitsschutz durch offene Kommunikation.
- Mitarbeit an Dokumentationen wie etwa des Arbeitsmittelverzeichnisses oder bei Unterweisungen.
Tipps für erfolgreiche Arbeit:
- Vernetzung mit Kollegen und Führungskräften stärken.
- Kommunikative Fähigkeiten für motivierendes und überzeugendes Auftreten fördern.