Checkliste wiederkehrende Prüfung
Mit dieser Checkliste haben Sie alle Ihre überwachungs- und prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Anlagen im Blick und dokumentieren die Details zur wiederkehrenden Prüfung. Denn die Ergebnisse der Prüfungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Verwendung des Arbeitsmittels außerhalb des Unternehmens ist der Nachweis über die letzte Prüfung beizufügen.
Dass von Arbeitsmitteln schnell Gefährdungen ausgehen können, ist einleuchtend – denken Sie nur beispielsweise an elektrische Geräte. Um Gefährdungen gering zu halten, müssen Arbeitsmittel instand gehalten werden, defekte Geräte repariert oder ersetzt werden; und auch auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch ist zu achten. Grundlage dafür, Probleme bei einem Arbeitsmittel zu erkennen, ist eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung dieses Arbeitsmittels.
Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen deshalb Arbeitsmittel im Allgemeinen sowie überwachungsbedürftige Anlagen im Speziellen (Dampfkessel, Druckanlagen, Füllanlagen, Ex-Anlagen etc.) regelmäßig einer sog. wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
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