23.03.2022

Betriebsmittel – Definition und Prüffristen

Betriebsmittel sind Gegenstände oder Rechte, die für die Herstellung von Produkten herangezogen werden. Hier lesen Sie, was Sie über Betriebsmittel wissen sollten und was getan werden muss, damit diese nicht die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen.

Betriebsmittel in der Anwendung

Kurz und knapp: Was sind Betriebsmittel?

Betriebsmittel sind Gegenstände oder Rechte, die für die Herstellung von Produkten herangezogen werden. Maschinen, Werkzeuge, Gebäude, der Fuhrpark (materiell), aber auch Patente, Lizenzen, Schutzrechte (immateriell) – all das sind Betriebsmittel. Oft sind sie  nicht direkt, sondern indirekt an der Herstellung von Produkten beteiligt.

Betriebsmittel und Arbeitsmittel werden bei der Definition im normalen Sprachgebrauch oft als Synonyme verwendet, wobei „Betriebsmittel“ für die Fertigung, „Arbeitsmittel“ hingegen für administrative Geschäftsbereiche gebräuchlicher ist.

Welche Betriebsmittel von dem jeweiligen Unternehmen für die Fertigung benötigt werden, hängt von der Branche und dem herzustellenden Produkt ab. Es existieren außerdem Betriebsmittel für die Elektro-/Informationstechnik.

Sicherer Umgang mit Betriebsmitteln

Der Umgang gerade mit Betriebsmitteln birgt Gefahrenpotenziale. Deshalb ist es wichtig, diese regelmäßig zu warten und deren Zustand zu überprüfen.

Sie können Risiken reduzieren, indem Sie folgende Informationen in ihren Unterweisungen vermitteln:

  • Seien Sie sich zum stets der Risiken bewusst, die vom Umgang mit den Betriebs- und Arbeitsmitteln ausgehen
  • Prüfen Sie vor jeder Benutzung, ob Sie Schäden oder Mängel erkennen
  • Falls ja: Nutzen Sie sie nicht, sondern melden Sie diese Mängel Ihrem Vorgesetzten
  • Bewahren Sie spitze oder scharfe Betriebsmittel nur in den dafür vorgesehenen Taschen auf
  • Achten Sie außerdem auf das GS-Prüfzeichen
  • Verwenden Sie Betriebsmittel nur für den vorgesehenen Zweck und nur dann, wenn Sie eine entsprechende Einweisung erhalten haben
  • Greifen Sie, falls vorgesehen, auf die Persönliche Schutzausrüstung zurück

Eine professionell durchgeführte Wartung setzt fundierte Fachkenntnisse der Person voraus. Risiken können reduziert werden, wenn ausschließlich Fachkräfte die entsprechenden Tätigkeiten ausführen.

Arbeitsmittel plus – Die Software zur Betriebsmittelprüfung

Die Software hilft Ihnen durch viele Vorlagen und Funktionen bei der

  • vollständigen Erfassung und Verwaltung von Arbeits- und Betriebsmitteln
  • Organisation von Prüfungen
  • Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter
  • Dokumentation von Prüfergebnissen
  • Mängelbeseitigung anhand von Protokollen

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Wichtig für die Sicherheit: Die regelmäßige Prüfung!

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Betriebsmittel bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht gefährden – und das über ihren gesamten Lebenszyklus.

Sie müssen folglich nicht nur sorgfältig ausgewählt, sondern auch immer wieder geprüft werden.

Vor der Prüfung muss ein umfassendes Verzeichnis im Betrieb erstellt werden. Die ebenfalls zu ermittelnden Prüffristen werden als Zeiträume zwischen zwei Prüfungen definiert. Legen Sie sie so fest, dass Mitarbeiter Betriebsmittel nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher nutzen können.

Elektrische Betriebsmittel – Definition und Sicherheitsprüfung

Wichtig sind hier insbesondere die Unterschiede, die bei der Prüfung von ortfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln bestehen. Aber der Reihe nach.

In § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 findet sich eine Definition elektrischer Betriebsmittel, nämlich

„… alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden elektrischer Energie […] oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen […] dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.“

Ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen

Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel gelten fest angebrachte und solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen. Das betrifft auch jene, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Hier sind wenigstens folgende Wiederholungsprüfungen vorzusehen (vgl. DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisungen (DA): DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2; Tabelle 1A):

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer

elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

4 Jahre

auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft

elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen

1 Monat

auf Wirksamkeit

Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung

Benutzer

in stationären Anlagen

6 Monate

in nicht stationären Anlagen

arbeitstäglich

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass sie während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie gleichzeitig am Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Hier sollten sich Wiederholungsprüfungen an folgenden Fristsetzungen orientieren (vgl. DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisungen (DA): DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2; Tabelle 1B):

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist

Art der Prüfung

Prüfer
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
  • Anschlussleitungen mit Stecker
  • bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Richtwert: 6 Monate

auf Baustellen: 3 Monate

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:

  • auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich
  • in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft,bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen

So behalten Sie den Überblick über Ihre Betriebsmittel und deren Prüfungen

Prüffristen immer im Überblick zu haben und bei der Prüfung gefundene Mängel sauber zu protokollieren ist nicht leicht. Der Gesetzgeber und die Unfallversicherer fordern und kontrollieren dies jedoch, insbesondere im Fall eines meldepflichtigen Arbeitsunfalls. Die Software „Arbeitsmittel plus“ hilft Ihnen, Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Betriebsmittelprüfung und -verwaltung zu bringen. Wie genau Sie die Software unterstützen kann, lesen Sie hier.

Autor*in: WEKA Redaktion