07.01.2025

Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen: So geht’s

Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung müssen Unternehmer, bevor ihre Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, eine Betriebsanweisung (BA) erstellen und den Mitarbeitern zugänglich machen. Wie Sie für Ihre Betriebsanweisung für Gefahrstoffe vorgehen können, welche Inhalte nicht fehlen dürfen und was gerade bei neuen Stoffen und Stoffkombinationen wichtig ist, lesen Sie hier.

betriebsanweisung gefahrstoffe

Was ist eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe beschreibt

  1. die Risiken, die beim Umgang mit einem Gefahrstoff für Mensch und Umwelt bestehen,
  2. die Schutzmaßnahmen, um diese Risiken zu vermeiden, sowie
  3. Verhaltensregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen.

All diese Informationen sollte die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe übersichtlich und knapp auf ein bis zwei Seiten vermitteln. Ihre Anordnungen sind für die Mitarbeiter verbindlich. Sie ist deshalb eine wichtige verhaltensbezogene Maßnahme, um die Arbeit mit gefährlichen Stoffen sicherer zu machen.

Beispiel einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe: Betriebsanweisung für Aceton
Beispiel: So könnte eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe aussehen; abgebildet ist hier eine Betriebsanweisung für den Gefahrstoff Aceton.

Bedeutung und Zweck der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Damit sind wir schon bei der Bedeutung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe für den Arbeitsschutz. Sie möchte Mitarbeiter darüber informieren, wie sie sich im Falle eines Unfalls verhalten sollen, und sicherstellen, dass sie sich der Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen bewusst sind. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Sie kann ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn Arbeitnehmer ihre Inhalte kennenlernen. § 14 der Gefahrstoffverordnung schreibt deshalb vor, dass die Gefahrstoffbetriebsanweisung

„in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird“
und dass sie die Basis für mündliche Unterweisungen bilden muss.

Gesetzliche Grundlagen der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Den wichtigsten gesetzlichen Grundstein für die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe legt § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dort heißt es:

„Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.“

Details dazu, wie Sie die Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung genau erstellen, finden Sie in der TRGS 555.

Die folgenden Ausführungen basieren auf diesen zwei Regelungen.

Was steht in der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Was beinhaltet eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe? Das klärt der folgende Absatz. Er erläutert die einzelnen Gliederungspunkte, wie sie auch die TRGS 555 für die Gefahrstoffbetriebsanweisung vorsieht (in Abschnitt 3.2.1).

  • Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Hier beschreiben Sie, in welchen Arbeitsbereichen, an welchem Arbeitsplatz und bei welcher Tätigkeit ein Gefahrstoff zum Einsatz kommt. Sind viele Gefahrstoffe vorhanden, können Sie eine Sammelbetriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen. Voraussetzung ist, dass bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten.
  • Gefahrstoffe (Bezeichnungen):Sie nennen hier den Handelsnamen, intern verwendete Bezeichnungen, gefährliche Inhaltsstoffe und bei Sammelbetriebsanweisungen für Gefahrstoffe ggf. die Gruppenbezeichnungen.
  • Gefahren für Mensch und Umwelt: Beschreiben Sie hier die möglichen Gefahren, die sich bei Gefahrstofftätigkeiten ergeben.
    Gefahrenpiktogramm mit Feuer-Symbol auf einer braunen Flasche.
    Gefahrenpiktogramme auf einer Gefahrstoff-Flasche.

    Diese ermitteln Sie insbesondere aus den Hinweisen auf die besonderen Gefahren (H-Sätze), wenn diese im Sicherheitsdatenblatt angegeben sind, den weiteren Angaben des Herstellers oder eigenen Erkenntnissen, die über die Angaben in der Kennzeichnung hinausgehen. Auch Gefahrenpiktogramme können Sie dazu verwenden.

  • Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln: Beschreiben Sie hier diejenigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die die Tätigkeit mit Gefahrstoffen sicherer machen.
  • Verhalten im Gefahrenfahrenfall: Was tun bei ungewöhnlichem Druck- oder Temperaturanstieg, bei einer Leckage, einem Brand, einer Explosion? Hier führen Sie Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für den Gefahrenfall auf. Gehen Sie hier insbesondere ein auf:
      • nicht geeignete Löschmittel
      • zusätzliche technische Schutzmaßnahmen (z.B. Not-Aus)
      • zusätzliche persönliche Schutzausrüstungen
      • notwendige Maßnahmen gegen Umweltgefährdungen
  • Erste Hilfe: Listen Sie hier die Erste-Hilfe-Maßnahmen auf, die „vor Ort“ wichtig sind. Machen Sie deutlich, wann ein Arzt hinzuzuziehen ist und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Nennen Sie:
      • Erste-Hilfe-Einrichtungen
      • Ersthelfer
      • Notrufnummern
      • wenn erforderlich: Hinweise auf besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Einsatz von ausgebildeten Ersthelfern)
      • bestehende Alarmpläne sowie Flucht- und Rettungspläne
  • Sachgerechte Entsorgung: Hier rufen Sie Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle in Erinnerung (z.B. Leckagemengen, Produktionsreste oder Verpackungsmaterialien). Weisen Sie hier insbesondere hin auf:
    • persönliche Schutzausrüstungen,
    • Entsorgungsbehälter und Sammelstellen,
    • Aufsaugmittel bzw. Reinigungsmittel und -möglichkeiten,
    • geltende rechtliche Vorgaben,
    • interne Ansprechpartner bei besonderen Fällen.

Welche Farbe hat eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Meist sind Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe mit einem orangefarbenen Rahmen versehen. Die farbliche Gestaltung von Betriebsanweisungen ist formell jedoch nicht vorgeschrieben.

Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen und aktualisieren

Wie erstellen Sie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe? Ihnen stehen drei Möglichkeiten offen.

  1. Betriebsanweisung für Gefahrstoffe selbst erstellen: Sie können die Gefährdungsbeurteilung für den Gefahrstoff, Sicherheits- und Stoffdatenblätter etc. heranziehen und mit den Informationen Schritt für Schritt Ihre Gefahrstoffbetriebsanweisung selbst befüllen. Insbesondere den gefahrstoffbezogenen Gefahren müssen Sie besondere Beachtung schenken. Auch mögliche Betriebsstörungen müssen Sie berücksichtigen.
  2. Vorlagen nutzen: Helfen kann Ihnen außerdem eine Vorlage für die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe, die Sie allerdings noch auf die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb anpassen müssen.
  3. Software nutzen: Oder Sie greifen auf eine Softwareunterstützung zurück, die Ihren Weg zur fertigen Gefahrstoffbetriebsanweisung durch praktische Funktionen abkürzt.

Der folgende Abschnitt beschreibt diese drei Möglichkeiten genauer.

1. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe selbst erstellen

Erste Informationen zur Erstellung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe bieten die Stoffkennzeichnungen und die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter. Auch Stoffdatenbanken mit validen Daten sind empfehlenswert.

Um Ihre Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zu erstellen, bieten sich also Informationen an aus:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Stoffkennzeichnungen
  • Sicherheitsdatenblättern
  • Stoffdatenbanken, z.B. der GESTIS-Stoffdatenbank
  • Fachliteratur
  • Internetquellen

Vor allem das Sicherheitsdatenblatt, das ja sehr ausführlich Gefahren und Schutzmaßnahmen zu einem Gefahrstoff darlegt, ist eine wichtige Quelle.

Praxistipp: Gefahrstoffbetriebsanweisungen unterteilen

Wenn Sie für Gefahrstoffe die Betriebsanweisung erstellen, kann es sinnvoll sein, diese aufzuteilen in

  • einen stoff- und tätigkeitsspezifischen Teil (Eigenschaften des Stoffs, Gefährdungen durch den Stoff, spezifische Schutzmaßnahmen usw.) sowie
  • einen betriebsspezifischen Teil (Alarmplan, Notrufnummern, zu benachrichtigende Personen, Verhalten bei Betriebsstörungen usw.).

Einem betriebsspezifischen Teil können Sie mehrere stoffbezogene Teile der Betriebsanweisung zuordnen.

Vorsicht bei Betriebsanweisungen zu neuen Stoffen oder Stoffkombinationen

Insbesondere wenn es um Forschung und Entwicklung geht, betreten Sie bei vielen Stoffen und Stoffkombinationen Neuland. Die nötigen Informationen beschaffen Sie sich am besten durch die Kommunikation mit Fachexperten, Fachliteratur und aus dem Internet.

Am Ende Ihrer Recherche wissen Sie Bescheid über die verwendeten gefährlichen Stoffe/Gemische und kennen deren Verwendung bei Ihnen im Betrieb. Als nächste Schritte müssen Sie „nur” noch die gewonnenen Informationen verdichten, sinnvoll gliedern, Inhalte mit den entsprechenden Symbolen versehen und alles in der Gefahrstoffbetriebsanweisung zusammenfügen.

Hinweis: Sammelbetriebsanweisung für Gefahrstoffe und Einzel-Betriebsanweisungen Gefahrstoffe

Erstellen Sie für besonders gefährliche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gesonderte Einzelbetriebsanweisungen. Dasselbe gilt für sehr gefährliche Stoffe oder für die Gefahrstoffe, deren Gefahrenmerkmale nicht zulassen, dass sie einer bestimmten Gruppe zugeschlagen werden. Einzelstoffbetriebsanweisungen (EBA) sind immer dann erforderlich, wenn Gefahrstoffe eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften besitzen:

  • explosiv
  • hoch entzündbar
  • selbstentzündlich
  • Lebensgefahr
  • krebserzeugend
  • erbgutverändernd
  • fortpflanzungsgefährlich

Allerdings sollten Sie auch für Stoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften Einzelbetriebsanweisungen erstellen, wenn diese Stoffe permanent in größeren Mengen gehandhabt werden.

Sammelbetriebsanweisungen erstellen Sie dann für Gefahrstoffe, sofern von mehreren Stoffen die gleichen Gefahren ausgehen und die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

2. Vorlagen für die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Eine Vorlage kann Ihnen eine gute erste Orientierung über den Aufbau und das Layout geben. Achten Sie aber immer darauf, die Vorlage an die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb anzupassen. Dazu zählen:

  • arbeitsplatzspezifische Anpassungen: Einbeziehung der Gegebenheiten und Bedingungen am jeweiligen Arbeitsplatz
  • tätigkeitsbezogene Anpassungen: Anpassung an die spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsprozesse, bei denen der Stoff verwendet wird

Im Folgenden finden Sie Links zu Vorlagen auf der weka.de:

Praxistipp: Umgang mit Vorlagen für Ihre Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Schaffen Sie Ihre eigene Vorlage für eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe, indem Sie zu allen Gefährlichkeitsmerkmalen, ggf. differenziert nach den physikalischen Erscheinungsformen (fest/flüssig), einzelne „Betriebsanweisungs-Rohlinge“ erstellen. Diese „Vorlagen“ enthalten alle allgemeinen Angaben, die beim Umgang mit den entsprechend gekennzeichneten Stoffen, Gemischen oder Produkten zu beachten sind. Durch meist geringfügige stoffliche, arbeitsplatzspezifische oder tätigkeitsbezogene Anpassung können Sie daraus eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen.

Dieses Modell bietet sich für „weniger gefährliche“ Stoffe (oder Gemische) an, die nach CLP-Verordnung etwa mit dem Signalwort „Achtung“ gekennzeichnet sind.

3. Betriebsanweisungen Gefahrstoffe mit Software erstellen

Schon eine einzige Betriebsanweisung für einen Gefahrstoff zu erstellen, kann ganz schön viel Zeit kosten: Inhalte wollen recherchiert, Texte geschrieben, Symbole ausgewählt werden. Leichter geht es mit Softwareunterstützung, die Ihnen durch Vorlagen und Analysefunktionen einiges an Zeit und Mühe abnimmt.

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Wer muss die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen?

Betriebliche Anweisungen können nur Unternehmer und Vorgesetzte erteilen. Dazu genügt es allerdings im einfachsten Fall, wenn sie die fertige Betriebsanweisung für Gefahrstoffe unterschreiben. Wer die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe konkret erstellt, variiert von Betrieb zu Betrieb. Zum Beispiel werden hier Gefahrstoffbeauftragte, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder die Vorgesetzten eingespannt. Das ist sicher auch sinnvoll, um sich bei fehlendem Fachwissen ausgiebig beraten zu lassen. Aber verantwortlich ist und bleibt der Unternehmer. 

Inhalte der Gefahrstoffbetriebsanweisung den Mitarbeiter zugänglich machen

Ihnen muss dabei bewusst sein, dass Sie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe vorrangig erstellen, um ein gesundheitsförderndes Verhalten bei den Mitarbeitern zu erreichen. Deshalb ist es auch so wichtig, die Inhalte der Gefahrstoffbetriebsanweisung den Mitarbeitern in einer Unterweisung näherzubringen. Lesen Sie mehr zur Unterweisung Gefahrstoffe in verlinkten Beitrag.

Betriebsanweisung für Gefahrstoffe in verständlicher Form und Sprache

Keine Textwüsten und keine seitenlang eng beschriebenen Blätter, sondern klar gegliederte, gut formatierte Inhalte: so sollten Sie Ihre Betriebsanweisung für Gefahrstoffe aufbauen. Das kann zudem bedeuten, dass Sie Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in mehreren Sprachen erstellen müssen, wenn die Belegschaft nicht fließend Deutsch lesen kann.

Zugriff vor erster Ausführung der Tätigkeit

Absatz 3.1 der TRGS 555 bekräftigt, dass die Beschäftigten auf die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zugreifen sollen, bevor sie ihrer Tätigkeit zum ersten Mal nachkommen. Wie Sie in Ihrem Unternehmen diese Anforderung erfüllen? Sie können z.B. direkt am jeweiligen Arbeitsplatz die Betriebsanweisungen aushängen oder sie über das Intranet des Unternehmens zugänglich machen.

Was, wenn Mitarbeiter die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nicht einhalten?

Der Umgang mit Mitarbeitern, die Anweisungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes missachten, wäre eigentlich einen ganzen eigenen Beitrag wert. Rein rechtlich betrachtet, kann das Nichtbeachten der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zivil- und strafrechtliche Folgen wie Schadensersatzansprüche oder Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Eine Stufe darunter stehen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen. Das alles ist in letzter Konsequenz möglich und verdeutlicht, welche enorme Bedeutung Betriebsanweisungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen haben.

Wenn nun ein Sicherheitsverantwortlicher beobachtet, wie ein Mitarbeiter eine Vorgabe der Gefahrstoffbetriebsanweisung missachtet, wird seine allererste Reaktion in den meisten Fällen keine Abmahnung beinhalten. Meist genügt ein mehr oder minder sanfter Hinweis. Wichtig ist es, konsequent auf festen Regeln zu bestehen. Wichtig ist ferner, die Ursachen für die Nichteinhaltung zu untersuchen und gezielte Schulungen anzubieten.

Praxistipp: Interne Verantwortlichkeiten können helfen

Unternehmen sollten Mitarbeiter bei der Umsetzung der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nicht allein lassen. Sie sollten ihnen ausreichend Zeit geben, sich mit den Vorgaben auseinanderzusetzen. Es kann helfen, intern Verantwortliche zu benennen, die sich um die Einhaltung der Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe kümmern und bei Unklarheiten oder Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung: Was müssen Sie zur Betriebsanweisung für Gefahrstoffe wissen?

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe informiert Mitarbeiter über Risiken, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie ist in der Gefahrstoffverordnung gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 GefStoffV) und muss verständlich sowie zugänglich sein.

Unternehmen können die Gefahrstoffbetriebsanweisung selbst erstellen, Vorlagen nutzen oder Software einsetzen. Verantwortlich sind Arbeitgeber, meist beraten durch entsprechend beauftragte Fachkräfte. Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss vor Arbeitsbeginn bereitstehen und ihre Inhalte regelmäßig unterwiesen werden. Verstöße gegen ihre Inhalte können arbeits- oder strafrechtliche Konsequenzen haben.

Autor*in: Martin Feifel-Beck