01.03.2021

Bringen Sie den Arbeitsschutz im Betrieb auf den neuesten Stand

Viele Unternehmen tun sich schwer damit, die Arbeitsschutzregeln regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Das kann zu ernsthaften Problemen führen, sollte wirklich einmal etwas passieren. Prüfen Sie deshalb am besten jetzt gleich, ob der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb (noch) rundum aktuell ist. Welche Schritte Sie zum Update Ihres Arbeitsschutzes gehen können und wo sich generell mit der Zeit schnell Lücken im betrieblichen Arbeitsschutz ergeben, verdeutlicht dieser Beitrag.

Mitarbeiter und Arbeitsschützer geben sich die Hand: Ihr betrieblicher Arbeitsschutz braucht ein gutes Miteinander und eine rechtssichere Delegation von Aufgaben.

Die Kunst, den Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu delegieren

Ein guter betrieblicher Arbeitsschutz beginnt mit der eindeutigen Delegation von Verantwortung durch die Festlegung der jeweiligen Aufgaben und der Befugnisse, die nötig sind, um diese Aufgaben zu erfüllen. Aber diese Delegation ist nur scheinbar einfach. Tatsächlich muss sie bestimmten Anforderungen entsprechen, um rechtlich wirklich sicher zu sein:

  • Stellen Sie deshalb fest, wann zuletzt geprüft wurde, ob die vorgenommenen Beauftragungen und Delegierungen auch wirklich funktionieren.
  • Prüfen Sie auch die Verträge mit Fremdfirmen darauf, ob sie die Pflichten lückenlos delegieren.
  • Kontrollieren Sie, ob die Delegation von Aufgaben die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Sind alle, die mit Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betraut sind, ausreichend qualifiziert und werden sie regelmäßig fortgebildet?
  • Bei der Delegation müssen außerdem etwaige Mitbestimmungsrechte – wenn damit eine andere Eingruppierung oder eine Versetzung verbunden ist – berücksichtigt werden.

Prinzipiell gilt:

Alle Beauftragungen müssen schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dazu am besten Muster der Unfallversicherungsträger. Meist wird über Bestimmungen in den Arbeitsverträgen oder durch Vereinbarungen im laufenden Arbeitsverhältnis delegiert.

Geschäftsführer, Vorstände, Betriebs- und Unternehmensleiter sind übrigens automatisch verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen – also auch ganz ohne ausdrückliche Delegation.

Erfüllt Ihr betrieblicher Arbeitsschutz alle formalen Anforderungen?

Schauen Sie sich an, ob die Prozesse, auf denen der betriebliche Arbeitsschutz aufbaut, rechtssicher ablaufen. Bei folgenden Bereichen schleichen sich hier mit der Zeit oft Probleme ein:

  • Gefährdungsbeurteilungen: Beurteilt Ihr Betrieb alle Gefährdungen und aktualisiert er diese Beurteilungen regelmäßig? Stehen auch die Schutzmaßnahmen immer wieder auf dem Prüfstand und werden sie ggf. erneuert?
  • Unterweisungen: Stützt sich Ihr betrieblicher Arbeitsschutz auf Unterweisungen, die vor Aufnahme der Tätigkeit, anlassbezogen und in regelmäßigen Intervallen erneut nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden?
  • Sind alle Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungsketten festgelegt?
  • Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge gesichert? Bietet Ihr Betrieb allen Beschäftigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften Vorsorgeuntersuchungen an bzw. führt er diese durch?
  • Tagt der Arbeitsschutzausschuss – sofern Ihr Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt – vierteljährlich?
  • Sind entsprechend der Firmengröße Sicherheitsbeauftragte ernannt und qualifiziert?
  • Funktioniert die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft bzw. mit dem Unfallversicherungsträger?

Welche Regeln außerdem noch auf Aktualität hin überprüft werden sollten:

Bestimmte Gruppen im Blick behalten

Überprüfen Sie sorgfältig, ob die Schutzvorschriften für bestimmte Gruppen, etwa die Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote u.a. für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, jederzeit eingehalten werden.

Gefährliche Tätigkeiten beaufsichtigen

Welche Tätigkeiten der Beschäftigten sind als gefährlich einzustufen? In diesen Fällen muss eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führen.

Betriebsanweisungen digitalisieren

Sorgen Sie dafür, dass Regeln und Betriebsanweisungen für sicheres Arbeiten den Beschäftigten und den Führungskräften bekannt und bei einem konkreten Arbeitseinsatz auch jederzeit verfügbar sind – am besten digital.

Fremdfirmen und Lieferanten schützen

Kunden und Angestellte von Fremdfirmen und Lieferanten sind besonders gefährdet, weil sie die betriebsspezifischen Gefahren nicht kennen. Prüfen Sie, ob ab dem Eingangsbereich durchgängig Schutzmaßnahmen umgesetzt sind (z.B. Einlass nur in Begleitung, Aushändigung von Plänen zum Firmengelände, Ein- und Austragen von Besuchern in Listen). Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen über die relevanten Arbeitsschutzbestimmungen unterwiesen werden.

Ihr betrieblicher Arbeitsschutz muss die PSA berücksichtigen

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen bedarfsgerecht in ausreichender Qualität und Anzahl beschafft und auch zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zur Verfügung gestellt werden. Ändert sich die Gefährdungsbeurteilung, muss auch geprüft werden, ob dies auf die PSA Auswirkungen hat.

Eine kurze und prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Update des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen bietet Ihnen unsere Checkliste unter www.arbeitsschutz-aktuell.com. Als Abonnent von „Arbeitsschutz-Profi AKTUELL“ verwenden Sie einfach Ihre Login-Daten, um an die Checkliste zu kommen.

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Autor*in: Markus Horn