11.01.2022

Beschaffung von Gefahrstoffen

Die Beschaffung von Gefahrstoffen ist in der Regel mit Aufwänden verbunden. Um hohe Folgekosten zu vermeiden, ist ein Betrieb gut beraten, sich bereits vor dem Einkauf eines neuen Gefahrstoffs Gedanken darüber zu machen, welcher Aufwand mit dieser Beschaffung verbunden ist und welche Alternativen es gibt. Die Zahl der verwendeten Gefahrstoffe zu reduzieren, spart ebenfalls Kosten.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 600 Substitution

Vorgehen bei der Beschaffung von Gefahrstoffen

Um die Kosten für den Betrieb und die Gefährdungen durch Gefahrstoffe so klein wie möglich zu halten, muss der Beschaffungsprozess bei einem neu eingesetzten Gefahrstoff optimal gestaltet werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass eindeutige Kommunikationsabläufe und Zuständigkeiten festgelegt sind. Gefahrstoffe sollten auch bei kleineren und mittleren Unternehmen grundsätzlich von einer zentralen Stelle im Betrieb beschafft werden, um sicherzustellen, dass alle für den Arbeitsschutz notwendigen Informationen verfügbar sind: eine notwendige Voraussetzung, um Gefährdungen durch Gefahrstoffe minimieren zu können.

Beteiligte beim Beschaffungsprozess

An dem Beschaffungsprozess sind neben dem Verantwortlichen für den Einkauf und der Betriebsleitung auch die

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • der Betriebsarzt (BA) und
  • die betroffenen Mitarbeiter zu beteiligen.

Je nach betrieblichen Verhältnissen ist es sinnvoll, weitere Beauftragte (zum Beispiel Gefahrstoffbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte) und externe Sachkundige mit einzubeziehen. Erst nachdem alle Beteiligten der Verwendung des neuen Stoffs zustimmen, wird er bestellt. Diese Freigabe (nach ausführlicher Prüfung von Alternativen und Abschätzung der Folgen) ist die entscheidende Komponente im Beschaffungsprozess.

Substitutionsprüfung

Im Unternehmen muss sichergestellt werden, dass für jeden Gefahrstoff aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Für neue Gefahrstoffe sollte das Sicherheitsdatenblatt im Voraus als Beurteilungsgrundlage beschafft werden.

Vor der Verwendung (sinnvollerweise vor der Beschaffung) eines Gefahrstoffs muss nach § 7 GefStoffV überprüft werden, ob ein ungefährlicher oder weniger gefährlicher Stoff eingesetzt werden kann (meist durch Sifa und BA).

Kann kein Ersatzstoff verwendet werden, ist es auch aus ökonomischen Gesichtspunkten zweckmäßig zu prüfen, ob im Betrieb bereits ein Gefahrstoff mit ähnlichen Eigenschaften verwendet wird. Je weniger verschiedene Gefahrstoffe verwendet werden, umso geringer sind Kosten und Arbeitsschutzaufwand für das Unternehmen.

Gibt es keine Alternative für den neuen Gefahrstoff, empfiehlt es sich, bereits vor der Bestellung eine Gefährdungsbeurteilung (Fachkunde notwendig!) einschließlich der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen zu erstellen (besonders bei großen Mengen). Dabei sind auch Probleme bei der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung des Arbeitsstoffs zu berücksichtigen. Dadurch können auch mögliche Folgekosten (für Sicherheitseinrichtungen, PSA, Arbeitsplatzmessungen, Vorsorgeuntersuchungen etc.) besser eingeschätzt werden. Ebenso sollten geeignete Gebindegrößen, notwendige Lagermengen und Logistik mit Lieferanten und Entsorgern abgestimmt werden (geringere Menge → geringere Gefährdung).

Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit dem neuen Gefahrstoff sind nach Gefahrstoffverordnung die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten zu unterweisen.

Autor*in: Dr. Ulrich Welzbacher

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