Behindertenschutz
Begriff
Menschen mit Behinderung sind in ihren körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten und in ihrer Gesundheit eingeschränkt und weichen daher von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand ab. Daher ist ihre Teilnahme am normalen gesellschaftlichen Leben eingeschränkt.
Aufgrund dieser Einschränkung ergeben sich für die behinderten und schwerbehinderten Menschen gerade im Arbeitsleben signifikante Nachteile. Folglich bedürfen behinderte Menschen eines besonderen Schutzes vor Benachteiligung.
Vorschriften und Rechtsprechung
- Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 (GG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Gesetzliche Bestimmungen
Zum Schutz von Menschen mit Behinderung existieren verschiedene gesetzliche Bestimmungen. So ist z.B. in Artikel 3 Grundgesetz das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen festgelegt. Des Weiteren existieren auch gesetzliche Regelungen zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und zur Ausgleichsabgabe.
Gesetzliche Regelungen zum Behindertenschutz
Der gesetzliche Schutz behinderter und schwerbehinderter Menschen wird u.a. geregelt in:
- Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) g
Das Hauptziel der gesetzlichen Schutzbestimmungen ist es, bestehende Arbeitsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen dauerhaft zu festigen und die Voraussetzungen für möglichst viele Neueinstellungen von schwerbehinderten Arbeitssuchenden zu schaffen.
Als Ausgleichsabgabe bezeichnet man gemeinhin die Zahlungen, die Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt entrichten müssen, die nicht die im Neunten Buch Sozialgesetzbuch vorgegebene Zahl an schwerbehinderten Menschen in ihrem Unternehmen beschäftigen. So wird sichergestellt, dass Unternehmen auf jeden Fall schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Folglich soll die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) ein Mittel sein, um die Benachteiligung schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt einzudämmen.
Generell legt die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung außerdem u.a. fest, wie die durch die Ausgleichsabgabe erworbenen Mittel verwendet werden, und sie definiert die Art und den Umfang der Leistungen, die an Arbeitgeber vergeben werden können, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.
Des Weiteren werden vor allem im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Regelungen zum betrieblichen Alltag getroffen. So regelt das Neunte Buch Sozialgesetzbuch beispielsweise den geschützten Personenkreis, die Beschäftigungspflichtquote, die finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber und der schwerbehinderten Menschen, aber auch die Ausgestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze. Des Weiteren werden hier jedoch auch Mitwirkungsrechte der Schwerbehinderteninteressenvertretung, der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen, aber auch der Anspruch auf Zusatzurlaube und die Beratung der Betriebe in behinderungsspezifischen Fragen durch das Integrationsamt geregelt.
Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Arbeitssicherheit kompakt“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.