Sicherheit von Straßenbaustellen nach ASR A5.2
Ende 2018 trat die ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen) in Kraft. Sie regelt die Schutzbestimmungen für die Baustellensicherheit in unmittelbarer Nähe von Verkehrswegen.
Die neue ASR A5.2 konkretisiert den Anhang 5.2 der Arbeitsstättenverordnung. Grundsätzlich dürfen Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen gemäß ASR A5.2 nur eingerichtet und betrieben werden, wenn der fließende Verkehr sicher geführt werden kann.
Tipp: Bevor es überhaupt losgehen kann mit dem Bauen in unmittelbarer Nähe von Verkehrswegen müssen Sie dafür sorgen, dass eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß StVO eingeholt wurde. Diese beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße. Auch die Baustellensicherheit muss gewährleistet sein. Sonst darf Ihre Baustelle gar nicht erst eingerichtet werden.
Doch was heißt das konkret? Die höchste Priorität unter allen Ihren Maßnahmen bildet zweifellos die Ermittlung des Platzbedarfs. Denn was immer Sie tun: Wenn Sie nicht genügend Raum zur Verfügung haben, können Sie Ihre Baustellen unmöglich sicher machen.
Was alles zum Platzbedarf einer Straßenbaustelle gehört
Der Platzbedarf insgesamt ist abhängig von den auszuführenden Tätigkeiten und von den eingesetzten Arbeitsmitteln. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung insbesondere:
- Freie Bewegungsflächen für Beschäftigte unter Berücksichtigung der Körpermaße und der auszuführenden Bewegungsabläufe,
- ein Hinauslehnen aus Führer- und Bedienständen von Fahrzeugen und Maschinen zur Einsichtnahme in den Fahr- und Arbeitsbereich,
- das Steuern oder Bedienen von Maschinen im Mitgängerbetrieb,
- Arbeits- und Schwenkbereiche von Arbeitsmitteln,
- Aufstell- und Lagerflächen für die eingesetzten Arbeitsmittel und Materialien,
- Baustellenein- und -ausfahrten,
- Zufahrten für Rettungsdienste,
- Fahrzeug-Rückhaltesysteme,
- Sicherheitsabstände für die Standsicherheit von Baugruben und Gräben.
Technische Schutzmaßnahmen
Bei den technischen Schutzmaßnahmen unterscheidet die ASR A5.2 zwischen Straßenbaustellen von längerer und von kürzerer Dauer.
Bei längerer Dauer (mindestens ein voller Tag oder mehr) und Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h sind zur Absicherung gegen fahrende Fahrzeuge auf anderen Spuren grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen als Fahrzeugrückhaltesysteme zu verwenden.
Wenn die Fahrzeuge mit weniger als 50 km/h fahren, sind transportable Schutzeinrichtungen nur dann erlaubt, wenn aufgrund von z.B. engen Fahrstreifen eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit der Fahrzeuge besteht (und diese nicht durch eine geringere Geschwindigkeit minimiert werden kann).
Ist der Einsatz von transportablen Schutzeinrichtungen nicht möglich oder unverhältnismäßig, sind Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitbaken, Leitkegel, Leitschwellen, Leitborde oder Leitwände zur Führung des Straßenverkehrs) zu verwenden.
Bei Straßenbaustellen von kürzerer Dauer können Sie ebenso Leitbaken und Leitkegel, aber auch fahrbare Absperrtafeln, Warneinrichtungen und Lichtzeichenanlagen verwenden.
Webinar zur Baustellensicherheit auf Straßenbaustellen
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