12.10.2024

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten im eigenen Betrieb

Haben Sie sich gefragt, wie Sie die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen effizient umsetzen können? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen Sicherheitsbeauftragte ausbilden müssen – doch was bedeutet das genau für Sie? Wer darf überhaupt Sicherheitsbeauftragte ausbilden, und welche Tipps helfen Ihnen, den Prozess zu optimieren? In diesem Beitrag erhalten Sie die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen, um Ihre Pflichten einfach und praxisnah zu erfüllen.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragte

Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden?

Wenn Sie Sicherheitsbeauftragte möglichst effizient ausbilden möchten, stolpern Sie bei Ihrer ersten Recherche sicher über die vielen Anbieter von Ausbildungslehrgängen. Wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf und welche Fachkunde hierfür notwendig ist, lässt der Gesetzgeber offen. Sicher ist: Die Unfallversicherungsträger müssen ihren Mitgliedsunternehmen kostenlos Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten. Geregelt ist dies in § 23 des SGB VII.

Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.

Hier ist explizit von den Unfallversicherungsträgern als Ausbildungs- (und Kosten)träger die Rede. Aber: Da die Nachfrage nach Ausbildungsmöglichkeiten so hoch ist, haben sich daneben externe Anbieter platzieren können. Es gibt auch eine dritte Option: die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten im eigenen Betrieb durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wer darf SiBes ausbilden? Diese drei Möglichkeiten haben Sie:

  1. Pflichtangebot der Unfallversicherungsträger: Kostenlose oder subventionierte Ausbildungsmöglichkeiten durch die gesetzlich zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Nachfrage ist hoch und Termine schon lange vorher fix.
  2. Externe Anbieter wie TÜV und DEKRA: Kostenpflichtige externe Schulungen bei unterschiedlichen Anbietern. Diese sollen die Unfallversicherungsträger entlasten, deren Ausbildungsmöglichkeiten stark nachgefragt werden. Externe bieten eine breite Auswahl an flexiblen Ausbildungsformaten an, oft mit spezialisierten Programmen und anerkannten Zertifikaten.
  3. Interne Ausbildung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Individuell auf den Betrieb abgestimmte Schulungen, die ohne externe Terminbindung direkt vor Ort durchgeführt werden können. Sie kosten insofern, als dass die Sicherheitsfachkraft Zeit und Energie in diese Schulungen investieren muss.

Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragte nehmen, wie andere Beauftragte auch, ehrenamtliche Tätigkeiten zusätzlich zum Tagesgeschäft wahr. Der Gesetzgeber schätzt diese als sehr wichtig für die betriebliche Prävention ein. Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit in § 10 Abs. 2 ArbSchG:

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Auch seitens der Unfallversicherungsträger, in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, wird die Forderung nach ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten deutlich. Hier heißt es in § 20 Abs. 1:

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer (…) Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.“

Vorteile der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten im eigenen Betrieb

Wenn Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihre Sicherheitsbeauftragten direkt vor Ort ausbildet – also dort, wo es Ernst werden kann – profitiert Ihr Betrieb von diesen Vorteilen:

  1. Individuelle Schulung auf betriebliche Gegebenheiten: Ausbilder können spezifisch auf die besonderen Gefahren und Anforderungen des Betriebs eingehen, was die Effektivität der Schulung erhöht.
  2. Flexibilität bei der Ausbildungsplanung: Unternehmen können die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten flexibel gestalten und an den eigenen Zeitplan anpassen.
  3. Reduktion von Fehltagen: Durch interne Schulungen entfallen Reisezeiten und organisatorische Hürden, was den Arbeitsalltag weniger beeinträchtigt.
  4. Verbesserte Sensibilisierung: Schulungen, die auf die individuellen Betriebsbedingungen abgestimmt sind, fördern ein besseres Verständnis der Sicherheitsbeauftragten für potenzielle Risiken und Handlungserfordernisse.
  5. Stärkung der Zusammenarbeit: Der enge Kontakt zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten wird von Beginn an gefördert, was die Teamarbeit und den Informationsfluss im Betrieb verbessert.

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet es natürlich mehr Arbeit, wenn sie Sicherheitsbeauftragte selbst vor Ort ausbilden soll. Aber es gibt Tools und Hilfen, die ihr dabei helfen. Hier darf natürlich der Verweis auf die  Ausbildungspräsentationen von „Sicherheitsbeauftragter selbst ausbilden von WEKA Media nicht fehlen.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten mit den Ausbildungsfolien von WEKA

Bild einer PPP-Präsentation aus dem Produkt "Sicherheitsbeauftragte selbst ausbilden".
Bild einer PPP-Präsentation aus dem Produkt „Sicherheitsbeauftragte selbst ausbilden“.

WEKA Media bietet praktische Schulungsfolien an, die den Anforderungen der Unfallversicherungsträger entsprechen und mit denen die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten flexibel, betriebsspezifisch und kostengünstig durchgeführt werden kann.

Alle Inhalte sind frei editierbar und Sie können sie durch Bilder und Informationen aus dem eigenen Betrieb ergänzen. So bereiten Sie Ihre Mitarbeiter gezielt auf die Gegebenheiten vor Ort vor.

> Mehr zum Ausbildungstool erfahren

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

Die Dauer der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Anbieter und Ausbildungsformat. Übliche Zeitrahmen sind:

  1. Grundausbildung bei den Unfallversicherungsträgern: meistens zwei Tage.
  2. Externe Anbieter (z. B. TÜV, DEKRA): ein bis drei Tage, abhängig von den Inhalten und der Intensität des Programms
  3. Interne Ausbildung im Betrieb: flexibel gestaltbar, meist ebenfalls ein bis zwei Tage Grundausbildung; zusätzliche Zeit kann für betriebs- und gefahrenspezifische Inhalte eingeplant werden.

Nach der Grundausbildung sind regelmäßige Fortbildungen empfehlenswert, um im Arbeitsschutz auf dem Laufenden zu bleiben und die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kompetent erfüllen zu können. Die DGUV empfiehlt alle 3 Jahre eine Fortbildung zu besuchen.

Autor*in: WEKA Redaktion