30.03.2022

GDA-Leitlinie: Diese Arbeitsschutz-Aufgaben prüfen Behörden

Was prüfen Behörden im Arbeitsschutz? Auf diese Frage gibt die Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ (GDA-Leitlinie) wertvolle Antworten. In der Leitlinie beschreibt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie die Schwerpunkte, die sie bei Betrieben im Hinblick auf den Arbeitsschutz überprüft. Lesen Sie hier mehr zu den zentralen Anforderungen an den Arbeitsschutz nach GDA-Leitlinie.

GDA-Leitlinie: Ein Plan für Arbeitsschützer, um zentrale Anforderungen umzusetzen.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat eine Leitlinie erarbeitet, die ein einheitliches Vorgehen bei der Beratung und Überwachung von Betrieben durch die Arbeitsschutzbehörden ermöglichen soll.

Warum ist die GDA-Leitlinie wichtig für Sie als Arbeitsschützer?

Die Anforderungen, die in diesem Leitfaden beschrieben werden, enthalten also für Sie als betriebliche Beauftragte wertvolle Informationen zur Erwartungshaltung von Behörden und Unfallversicherungsträgern. Die Leitlinie konkretisiert die rechtlichen Verpflichtungen der Betriebe hinsichtlich der Arbeitsschutzorganisation in 15 Kernelementen.

Sorgen Sie also dafür, dass die in der GDA-Leitlinie beschriebenen Elemente in Ihrem Arbeitsbereich entsprechend umgesetzt werden, sorgen Sie nicht nur für den Schutz Ihrer Mitarbeiter, sondern auch für einen reibungslosen Umgang mit Behörden und Unfallversicherungsträgern.

1. Verantwortung und Aufgabenübertragung

Hier geht es in erster Linie darum, dass in Ihrem Betrieb die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche aller Führungskräfte und involvierten Personen klar und umfassend festgelegt sind. Dazu zählt vor allem auch die schriftliche Übertragung von Arbeitgeberpflichten gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag „Übertragung von Unternehmerpflichten: Das müssen Sie beachten“

2. Überwachung der Einhaltung der übertragenen Pflichten und Kontrolle der Aufgabenerledigung

Hier sollten Sie sicherstellen, dass in Ihrem Betrieb Regelungen existieren, die die Einhaltung von übertragenen Pflichten überwachen. Regelmäßige Begehungen gehören dazu sowie ein organisiertes Vorgehen bei der Prüfung von Arbeitsverfahren und Gefahrenbereichen.

3. Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG

Wurden im Betrieb ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt? Gibt es regelmäßige Berichte der beiden? Tagt der Arbeitsschutzausschuss regelmäßig? Solche Fragen werden unter diesem dritten Punkt geprüft.

Nähere Informationen lesen Sie im Beitrag „Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb“.

4. Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit bestimmten Aufgaben

In diesem Element dreht sich alles um die notwendigen Qualifikationen der Funktionsträger in Bezug auf den Arbeitsschutz. Sie sollten sicherstellen, dass regelmäßige Qualifikationen für alle Beteiligten durchgeführt werden und auch dokumentiert sind.

5. Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

In diesem Prüfelement wird das zentrale Werkzeug des Arbeitsschutzes genauer untersucht: die Gefährdungsbeurteilung. Die GDA-Leitlinie stellt einige Beurteilungskriterien in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung auf, die Sie in Ihrem Betrieb unbedingt beachten sollten – etwa, dass besondere Personengruppen berücksichtigt oder alle Arbeitsbereiche mit einbezogen wurden.

Mehr zur Gefährdungsbeurteilung lesen Sie im Beitrag „Gefährdungsbeurteilung erstellen„.

6. Geeignete Regelungen für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen

Die Unterweisung gehört zu den wichtigsten und wirkungsvollsten Instrumenten im Arbeitsschutz. Daher legen Unfallversicherer und Behörden auch großen Wert darauf, dass diese bestimmten Kriterien entspricht und lückenlos dokumentiert wird.

Hier hilft Ihnen der Beitrag „Sicherheitsunterweisung, eine Unternehmerpflicht“ mit weiterführenden Infos.

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Setzen Sie mit diesem Leitfaden zentrale Arbeitsschutz-Aufgaben schnell und sicher um: Machen Sie den Schnellcheck zur GDA-Leitlinie und finden Sie so heraus, wo noch Handlungsbedarf besteht. Anhand zeitsparender Arbeitshilfen und weiterführender Informationen lassen sich die Anforderungen schnell in die Praxis umsetzen.

7. Umgang mit behördlichen Auflagen, z.B. Genehmigungen, Erlaubnisse, Besichtigungsschreiben

Dieses Element beschäftigt sich damit, wie der Betrieb mit behördlichen Auflagen umgeht. Geprüft wird unter anderem, ob in Ihrem Betrieb Zuständigkeiten und Vorgehensweise definiert sind, die die Erfassung, Umsetzung und Kontrolle von Auflagen sicherstellen.

8. Handhabung der Rechtsvorschriften sowie des technischen und betrieblichen Regelwerks, insbesondere bei Änderungen der Rechtsvorschriften

Die Vorschriften im Arbeitsschutz sind vielfältig und unterliegen ständigen Änderungen und Erweiterungen. Es gehört also auch zu den wichtigen Aufgaben im Arbeitsschutz, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, Änderungen zu verfolgen und gegebenenfalls in die Praxis umzusetzen. Die GDA-Leitlinie definiert auch hier Kriterien, die in Betrieben überprüft werden.

Lesen Sie mehr darüber im Beitrag „Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz„.

9. Einbeziehung der besonderen Funktionsträger

In diesem Element definiert die GDA-Leitlinie die Prüfung von Regelungen und Maßnahmen bezüglich Bestellung und Zusammenarbeit von Beauftragten sowie der Zusammenarbeit mit der Vertretung der Mitarbeiter.

10. Kommunikation des Arbeitsschutzes

Alle Maßnahmen und Regelungen im Arbeitsschutz sind letztlich wirkungslos, wenn sie nicht kommuniziert werden. Daher legt die GDA-Leitlinie dieses Element als weiteren Prüfpunkt fest. Augenmerk legen Behörden und Unfallversicherungsträger hierbei besonders auf die Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Arbeitsschutz, zwischen Führungskräften und Mitarbeitern und deren Vertretung.

11. Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Hier beschreibt die GDA-Leitlinie Anforderungen an die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb. Die Leitlinie blickt insbesondere auf Zuständigkeiten, die Art der Vorsorge oder die Dokumentation.  Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Betrieb die Anforderungen der Behörden und Unfallversicherungsträger erfüllen oder ob gegebenenfalls Nachholbedarf besteht.

Nähere Informationen finden Sie im Beitrag „Arbeitsmedizinische Vorsorge: Was alles dazu gehört“.

12. Regelungen zur Planung und Beschaffung

Dieses Element befasst sich mit den Abläufen und Verantwortlichkeiten für die Qualifikation, Bewertung und Beurteilung von Lieferanten und Dienstleistern. Werden Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren und -prozesse so geplant, gestaltet bzw. beschafft, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleistet?

13. Information und Einbindung von Fremdfirmen

Der Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ist ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor. Deshalb widmet die GDA-Leitlinie diesem Thema einige Beurteilungskriterien, die auch Sie für Ihren Betrieb kritisch prüfen sollten. Existieren z.B.  Regelungen bzgl. der Auswahl, vertraglichen Regelungen, Koordination und Kontrolle von Lieferanten, Fremdfirmen und Zeitarbeitsfirmen?

14. Integration von zeitlich befristet Beschäftigten (z.B. Zeitarbeitnehmer, Praktikanten)

Dieses Element prüft Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf zeitlich befristete Beschäftigte. Enthält z.B. der Überlassungsvertrag beim Einsatz von Leiharbeitnehmern eine aussagekräftige Arbeitsschutzvereinbarung? Werden die Arbeitsplätze der Leiharbeitnehmer von der Zeitarbeitsfirma besichtigt? Liegen klare Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen vor?

15. Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe

Dieser letzte Punkt der GDA-Leitlinie beschreibt die Prüfungskriterien im Hinblick auf die Organisation von Notfällen und der Ersten Hilfe.

Lesen Sie mehr dazu im Beitrag „Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb„.

Autor*in: WEKA Redaktion