Asbest in Fliesenkleber und Co: So gehen Sie vor
Asbest ist in vielen Bauprodukten enthalten, an die bis vor kurzem keiner gedacht hatte. So findet sich Asbest in Fliesenkleber, im Putz und in Spachtelmasse. Diese Empfehlungen schützen Beschäftigte der Bauwirtschaft, die bei Renovierungsarbeiten Asbest ausgesetzt sein können:
Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen können Asbest enthalten. Das führt dazu, dass Beschäftigte vieler Branchen nach wie vor gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, zum Beispiel:
- Maler
- Fliesenleger
- Trockenbauer
- Sanitär- und Heizungsinstallateure
- Bodenleger
- Raumausstatter
- Betonsanierer
Asbest im Fliesenkleber und im Putz schwer zu erkennen
Asbest ist nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen. Asbesthaltige Materialien müssen bei Abbruch vorab demontiert werden. Die GefStoffV (Anhang I Nr. 2, 2.4.3 (7)) besagt: „Vor Anwendung von Abbruchtechniken sind asbesthaltige Materialien zu entfernen, soweit dies möglich ist“.
Empfehlungen des VDI und des Gesamtverbands Schadstoffsanierung
Leichter gesagt als getan: Asbestspachtelflächen an Wänden und Decken sind leider oft nicht zu erkennen. Sie sind von Farbschichten und Tapeten überdeckt, von darunter vorhandenem Gipsputz oft nicht unterscheidbar und auch nicht visuell als asbestverdächtig anzusehen.
Bei einem Baujahr vor 1995 sollte grundsätzlich von einem Asbestverdacht ausgegangen werden. Solange nicht das Gegenteil belegt ist, müssen Sie davon ausgehen, dass Asbest in Bauprodukten eingesetzt wurde. Ein Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe („Schadstoffgutachter“) ist hier vor Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten hinzuzuziehen.
Auch wenn im Gesamtquerschnitt des Oberflächenbelags eine Asbestkonzentration von < 0,1 % auftritt, haben Messergebnisse gezeigt, dass bei stark staubenden Arbeiten sehr hohe Asbestfaserkonzentrationen erreicht werden können. Darunter fallen:
- das Schleifen von Wänden und Decken
- das Fräsen von Schlitzen in Wände zur Verlegung von Leitungen
- der Innenabbruch
Praxistipp: Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik hat in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband Schadstoffsanierung ein Diskussionspapier zu asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern veröffentlicht.
Das ist ohne Schutzmaßnahmen unzulässig:
- Bohren in asbesthaltigen Wandoberflächen
- Malerarbeiten: keine abrasiven Vorbehandlungen der Oberflächen (z. B. Anschleifen)
- Ablösen von Tapeten auf Betonelementen mit asbesthaltigen Oberflächen
Als asbestverdächtig sind einzustufen:
- Gipskarton-Leichtbauwände und Gipskartondecken, auch Akustik-Lochdecken: asbesthaltige Spachtelmassen
- (insbesondere als lineare Fugenfüller und als punktueller oder flächiger Glättspachtel)
- Spanplattenwände und Fertigfußböden aus Spanplatten: Spachtelmassen als Glättspachtel
- Rabitz- und Strohputzwände, Decken und Vorsatzschalen: Spachtelmassen als Glättspachtel
- Dünnbettkleber von Wand-, Boden- und Deckenfliesen
- Putze und Dekorputze an Wänden, Stützen und Decken
- Verputze von Schlitzen und Unterputzdosen der Elektrogewerke
Wand- und Deckenflächen unter Asbestverdacht
Massivwände und Massivdecken aus folgenden Bestandteilen stehen ebenfalls unter Asbestverdacht:
- aus Mauerwerk mit Putz und Spachtelschichten
- aus Beton, glattgespachtelt und tapeziert
- aus Beton, geputzt und zusätzlich glattgespachtelt
- aus Beton mit Reparaturspachtel
Hinweis: Keinesfalls sollten unsachgemäße Arbeiten durch Beschäftigte oder Dritte wie Mieter vorgenommen werden. Im Zweifelsfall ist eine Untersuchung durch einen Schadstoffgutachter immer einem eigenmächtigen Handeln vorzuziehen.