Arbeitsschutzvorschriften – Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb können nur erreicht werden, wenn die geltenden Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Was Sie als Arbeitgeber über die Arbeitsschutzbestimmungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was sind Arbeitsschutzvorschriften?
Die Arbeitsschutzvorschriften regeln den Arbeitsschutz in Deutschland. Es gibt verschiedene staatliche Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die als Regelwerk für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb gelten:
- Staatliches Arbeitsschutzrecht: Dieses regelt branchenübergreifend die entsprechende Gesetzgebung. Staatliche Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und beraten bei der Erfüllung der Pflichten im Arbeitsschutz als Arbeitgeber (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).
- Unfallverhütungsvorschriften: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung orientieren sich an branchenspezifischen Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden je nach Bedarfsprüfung durch Bund und Länder genehmigt und durch spezielle Aufsichtsdienste beraten und überwacht. Den Unfallverhütungsvorschriften unterliegen alle Mitglieder der Berufsgenossenschaft, Arbeitnehmer wie auch Unternehmer. Sie haben auch für Fremdfirmen Gültigkeit, die für Mitgliedsunternehmen tätig sind – selbst, wenn deren Firmensitz außerhalb Deutschlands ist und sie keiner Berufsgenossenschaft angehören.
Was ist der Unterschied zu Arbeitsschutzbestimmungen?
Der Begriff Arbeitsschutzbestimmungen wird oft synonym zu den Arbeitsschutzvorschriften verwendet, hat aber keinen rechtlichen Hintergrund. Gemeint sind mit den Arbeitsschutzbestimmungen verschiedene Aspekte wie der Umgang mit gefährlichen Stoffen, der Einsatz von Schutzausrüstung, ergonomische Standards und Arbeitszeitregelungen.
Was ist der Unterschied zu Arbeitsschutzregeln?
Arbeitsschutzregeln sind allgemeine Leitlinien und Empfehlungen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Beschäftigten zu fördern. Sie sind nicht rechtlich bindend, aber sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu ermutigen, bewährte Sicherheitspraktiken am Arbeitsplatz zu befolgen.
Welche Arbeitsschutzvorschriften gibt es?
Die Arbeitgeber- beziehungsweise Unternehmerpflichten werden in diesen Arbeitsschutzvorschriften festgelegt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)
Als wichtigste Unfallverhütungsvorschriften sind zu nennen:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Arbeitsschutzgesetz – die wichtigste Arbeitsschutzvorschrift
Wichtigstes Gesetz für den Arbeitsschutz in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verfolgt das Ziel,
… die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Die DGUV hält weitere Arbeitsschutzbestimmungen bereit
Die Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber zuschreibt, finden sich auch in der wichtigsten Unfallverhütungsvorschrift wieder, der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Zusammenfassung Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1
Welche Pflichten sich aus diesen beiden Arbeitsschutzregeln ergeben, haben wir für Sie übersichtlich in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Pflicht | Arbeitsschutzgesetz | DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention |
Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen | § 3 | § 2 |
Beurteilung der Arbeitsbedingungen | § 5 | § 3 |
Dokumentation | § 6 | § 3 Abs. 2 |
Aufgabenübertragung auf geeignete Beschäftigte | § 7 | § 13 |
Unterweisung | § 12 | § 4 |
Arbeitsschutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche | § 9 | § 8, § 21 |
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | § 8 | § 6 |
Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen | § 10 | §§ 22 bis 28 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | § 11 | DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Kostentragung | § 3 Abs. 3 | § 29 |
Wer überwacht die Arbeitsschutzvorschriften?
In Deutschland ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Es gibt mehrere Instanzen, die für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig sind:
- Gewerbeaufsichtsämter: Diese Ämter sind regionale Behörden, die dem jeweiligen Bundesland unterstellt sind. Sie überwachen und kontrollieren den Arbeitsschutz in Betrieben und Unternehmen. Die Gewerbeaufsichtsämter führen Inspektionen durch, geben Empfehlungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
- Unfallversicherungsträger: Die Unfallversicherungsträger sind in Deutschland für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie sind in Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisiert und übernehmen die finanziellen Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gleichzeitig haben sie eine präventive Aufgabe und kontrollieren den Arbeitsschutz in den ihnen zugeordneten Betrieben.
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die BAuA ist eine Bundesoberbehörde und fungiert als wissenschaftliche Einrichtung im Bereich des Arbeitsschutzes. Sie entwickelt Vorschriften und Regeln, erstellt Forschungsberichte und informiert über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes. Die BAuA unterstützt die Gewerbeaufsichtsämter bei der Überwachung des Arbeitsschutzes.
Diese Institutionen arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland eingehalten werden. Bei Verstößen können sie Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen je nach Bundesland variieren können.
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften – Wie klappt’s?
Natürlich sollten Sie nicht warten, bis eine Behörde Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen verhängt. Am besten arbeiten Sie aktiv daran, dass die Arbeitsschutzregeln im Betrieb eingehalten werden.
1. Tipp: Regelmäßige Unterweisungen
Wenn eine Unterweisung durchgeführt wurde, sind die Vorschriften grundsätzlich bekannt. Doch oft genug sind nur Teile davon „hängen geblieben“, anderes geriet im Laufe der Zeit in Vergessenheit.
Regelmäßige Auffrischungen helfen dabei, das Gelernte in Erinnerung zu behalten. Durch aktives Nachfragen, wie die Inhalte der Unterweisung verstanden wurden, können Sie außerdem den Wissensstand prüfen und so auch nach und nach die Unterweisung verbessern.
2. Tipp: Nachfragen willkommen heißen
In vielen Fällen verstehen Mitarbeiter die in der Betriebsanweisungen festgehaltenen Regeln nicht oder falsch. Bildungsdefizite, Sprachprobleme, Konzentrationsmängel und geringe Aufmerksamkeitsspannen sind mögliche Gründe dafür. Deshalb ist eine positive Fehlerkultur im Betrieb so wichtig: Die Beschäftigten sollen sich trauen können, bei Unsicherheiten jederzeit nachzufragen.
3. Tipp: Als Vorbild fungieren
Die Verbindlichkeit von Arbeitsschutzregeln steht und fällt mit der Führungskraft im jeweiligen Bereich. Die Führungskraft muss sicheres Arbeiten vorleben und einfordern. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte deshalb regelmäßig bei Führungskräfteschulungen integriert sein.
Auch wenn es einmal Zielkonflikte zwischen reibungslosem Ablauf und bestimmten Arbeitsschutzregularien geben sollte: Nicht die Beschäftigten sollten dann Entscheidungen treffen, sondern immer die Führungskraft. Sie sollte aktiv eingreifen, wenn sie unsicheres Arbeiten bemerkt.
4. Tipp: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren
Eine sorgfältige Dokumentation im Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Hilfsmittel für die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes. Jede durchgeführte Unterweisung, jedes Feedbackgespräch und jede erkannte Gefährdung sollten Sie schriftlich festhalten.
Das hilft nicht nur im Falle einer behördlichen Überprüfung, sondern auch intern: Sie können beispielsweise wiederkehrende Probleme besser erkennen und gezielt angehen. Ein gut strukturiertes Dokumentationssystem sorgt zudem für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
5. Tipp: Arbeitsschutz als Teil der Unternehmenskultur etablieren
Arbeitsschutz sollte nicht als lästige Pflicht empfunden werden, sondern als selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Das gelingt am besten, wenn das Thema in den täglichen Arbeitsablauf integriert wird.
Regelmäßige Sicherheitsgespräche, Aushänge mit wichtigen Hinweisen und kurze Erinnerungen im Rahmen von Team-Meetings helfen, den Arbeitsschutz präsent zu halten. Auch Anreizsysteme, etwa für besonders sicheres Verhalten oder innovative Ideen zur Gefahrenvermeidung, können die Motivation steigern.
Wer es schafft, Arbeitsschutz als selbstverständlichen Bestandteil der täglichen Arbeit zu etablieren, minimiert langfristig das Risiko von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen – und sorgt so für eine sichere und produktive Arbeitsumgebung.
Lesen Sie dazu auch in diesem Beitrag, wie Sie eine professionelle innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation aufbauen.
Zusammenfassung: Arbeitsschutzbestimmungen sollten im Alltag gelebt werden
Arbeitsschutzvorschriften regeln die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in deutschen Betrieben. Sie umfassen staatliche Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) der Berufsgenossenschaften. Während Arbeitsschutzbestimmungen allgemeine Richtlinien ohne rechtliche Bindung sind, beinhalten Arbeitsschutzvorschriften konkrete Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Einhaltung wird durch Gewerbeaufsichtsämter, Unfallversicherungsträger und die BAuA überwacht. Betriebe sollten durch regelmäßige Unterweisungen, eine offene Fehlerkultur und Vorbildfunktion der Führungskräfte sicherstellen, dass Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, um Risiken und Sanktionen zu vermeiden.
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