Arbeitsschutz im Homeoffice: Diese Pflichten hat der Arbeitgeber
In der Coronakrise arbeiten so viele Arbeitnehmer wie nie zuvor von zu Hause aus – der Gesundheit zuliebe. Aber auch das Homeoffice hat seine Tücken, gerade was Ergonomie oder Arbeitszeitregelungen anbelangt. Damit es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein böses Erwachen gibt, stellt dieser Beitrag die wichtigsten Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz im Homeoffice vor.
Arbeitsschutz in Homeoffice, Telearbeit oder mobilem Arbeiten?
Zu Beginn ein kurzer Blick auf die Begrifflichkeiten, denn Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Die gesetzliche Definition unterscheidet zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie jeweils verschiedene Pflichten für den Arbeitsschutz im Homeoffice mit sich bringt. Das bekommen viele Arbeitnehmer gerade deutlich zu spüren, z.B. an Nacken, Händen oder Rücken. Aber der Reihe nach.
Was sind Telearbeitsplätze?
Telearbeitsplätze sind fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Der Arbeitgeber stellt die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln und Kommunikationsgeräten. Auch haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Telearbeitsplätzen eine feste wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer dieser Arbeitsweise festgelegt – arbeitsvertraglich oder durch eine Vereinbarung.
Was ist mobiles Arbeiten?
Werden Mitarbeiter hingegen ohne vertragliche Festlegung von anderen Arbeitsplätzen aus tätig als denen im Büro, handelt es sich um mobiles Arbeiten. Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Prinzip von überall aus erbringen und sind für die Einrichtung ihres Arbeitsplatzes selbst verantwortlich. Sie sind also auch nicht zwingend zu Hause, im Homeoffice.
Pflichten im Arbeitsschutz zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeitsplatz unterscheiden sich
Natürlich müssen Sie Gesundheit und Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter auch im Blick haben, wenn diese in den eigenen vier Wänden vor dem Computer sitzen statt im Büro. Konkret müssen Sie als Arbeitgeber im Homeoffice immer gemäß
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sorgen.,
- § 5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung erstellen,
- § 12 ArbSchG zur Arbeit im mobilen Büro unterweisen,
- Arbeitszeitgesetz auf Arbeitszeiten, Pausen etc. achten.
Die Arbeitsstättenverordnung hingegen gilt nur für Telearbeit, nicht für mobiles Arbeiten. Das wirkt sich insofern auf den Arbeitsschutz im Homeoffice aus, als dass die Arbeitsstättenverordnung in Anhang 6 hohe Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze stellt: vom Neigungswinkel des Kopfs bis hin zum minimalen Beinfreiraum. Üblicherweise entspricht die Ausstattung von Telearbeitsplätzen daher der von betrieblichen Büroarbeitsplätzen – und Sie als auch Ihre Arbeitnehmer sind ergonomisch auf der sicheren Seite.
Diesen hohen Anforderungen müssen mobile Arbeitsplätze nicht genügen.
Überblick: Gefährdungen durch mobiles Arbeiten
Natürlich können Sie Ihre Beschäftigten auch beim mobilen Arbeiten auf vielfältige Weise unterstützen und dafür Sorge tragen, dass sie unter so guten Bedingungen wie möglich produktiv sind – viele Unternehmen bemühen sich hier aufrichtig. Aber der Einfluss von Arbeitgebern ist eben auch begrenzt. Nicht jeder Arbeitnehmer, nicht jede Wohnung und nicht jede Internetverbindung eignet sich fürs mobiles Arbeiten. Rein rechtlich gesehen haben Arbeitgeber hier außerdem mehr Spielraum, ergonomische Probleme zu ignorieren. Auch die fehlende räumliche Trennung von Arbeit und Privatleben kann Probleme verursachen.
Wer seinen Körper häufig falsch belastet, weil er versucht, an Couch oder Küchentisch zu arbeiten, kämpft schnell mit Schmerzen, Verspannungen, Entzündungen. Fehlende Pausen und lange Arbeitszeiten können sich auf die Psyche niederschlagen. Das kann die Lebensqualität der Betroffenen massiv beeinträchtigen – von ihrer Fähigkeit, effizient zu arbeiten, ganz zu schweigen.
Lesen Sie mehr zu den Gefährdungen bei mobilem Arbeiten im Beitrag: Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten: Die Checkliste für gesunde Mitarbeiter
Arbeitsplatz im Homeoffice richtig ausstatten – richten Sie sich nach der DGUV
Fakt ist: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie leisten derzeit viele Mitarbeiter mit ihrem privaten Laptop acht Stunden am Tag Bildschirmarbeit.
Auch wenn Sie es rechtlich gesehen nicht müssen, sollten Sie Ihre Mitarbeiter in der ganz besonderen Situation der Corona-Pandemie zu Hause deshalb so gut wie möglich ausstatten. Viel hängt außerdem von der Eigeninitiative Ihrer Arbeitnehmer ab, denn für die Ergonomie sind sie selbst zuständig. Hilfe zur ergonomischen Einrichtung von Arbeitsplätzen bietet u.a. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“.
Wem die knapp 50 Seiten zu viel sind: In einer sehr empfehlenswerten, kurzen Broschüre Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie zeigt die DGUV Minimal- und Maximalanforderungen an die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen auf und bewertet sie abhängig von der Arbeitsaufgabe.
Für längeres, konzentriertes Arbeiten empfiehlt die DGUV hier mindestens:
- externe Eingabegeräte (Maus und Tastatur), externer Bildschirm mit mindestens 15‘‘
- Bürodrehstuhl und fester Tisch mit einer Arbeitsfläche von mindestens 200 x 800 mm
- Tageslicht oder Sichtverbindung nach draußen
- eine gute Beleuchtung im Allgemeinen
- Bildschirme und den Schreibtisch seitlich zum Fenster positionieren, um Blendungen bzw. Spiegelungen zu reduzieren
Probleme mit Arbeitszeiten im Homeoffice? Feste Termine helfen!
Wie Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz ausstatten, ist jedoch nur die eine Seite. Als Arbeitgeber müssen Sie auch dafür sorgen, dass sich Ihre Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten, Pausen etc. an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) halten. Das lässt sich aber im Homeoffice ohnehin nur bedingt überprüfen – in der Corona-Pandemie noch weniger.
Die Gefahr ist groß, dass Mitarbeiter sich selbst ausbeuten, weil sie die zeitliche Kontrolle über ihre Arbeit verlieren und dazu neigen, weniger Pausen zu machen als im Büro. Lesen Sie hier mehr über die schwierige, aber wichtige Frage, wie Mitarbeiter ihre Pausen im Homeoffice so gestalten können, dass diese auch wirklich erholsam sind.
Aber ebenso gibt es in heimischer Umgebung viele Ablenkungen, die zur Prokrastination („Aufschieberitis“) verleiten. Manche Menschen freuen sich über die Freiheit, die das flexible Arbeiten in den eigenen vier Wänden mit sich bringt. Andere kommen nicht so gut damit zurecht, ihren Arbeitstag selbst einzuteilen und zu gestalten.
Um hinsichtlich der Arbeitszeiten auf der sicheren Seite zu sein, sollten Mitarbeiter mit Kollegen und Vorgesetzten feste Termine vereinbaren, um sich im Videochat zu treffen. Alternativ können sie sich selbst Fristen setzen, die ihnen helfen, ihren Tagesablauf zu kontrollieren.
Umsetzungsschwierigkeiten beim Arbeitsschutz im Homeoffice begegnen
Wie sollen Sie als Arbeitgeber das alles überprüfen? Gefährdungen im Homeoffice vor Ort beurteilen? Arbeitszeitregeln durchsetzen? Sie dürfen schließlich nicht einfach so in die privaten Räumlichkeiten Ihrer Arbeitnehmer hineinspazieren.
Vorgaben in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
Eine Möglichkeit wäre, arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, dass der Mitarbeiter sein Büro nach bestimmten Vorgaben einrichten muss und ggf. bestimmte Einrichtungsgegenstände des Arbeitgebers zu nutzen hat – aber auch das ist schwer zu kontrollieren.
Unterweisen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter zum Arbeitsschutz im Homeoffice
Mitarbeiter sind jedoch nicht nur passive Empfänger der von oben auferlegten Schutzmaßnahmen. Sie haben, neben einem ureigenen Interesse an der eigenen Gesundheit, auch eine Mitwirkungspflicht. Arbeitgeber tun deshalb gut daran, zum gesunden Arbeiten im Homeoffice zu unterweisen und das auch zu dokumentieren.
Denkbar wäre darüber hinaus, dass Sie eine Begehung und Bewertung des Homeoffice-Arbeitsplatzes auf freiwilliger Basis anbieten.
Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall?
Gänge, die am Arbeitsplatz im Betrieb unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fielen, waren im Homeoffice lange nicht versichert – so etwa der Gang zur Toilette oder zur Küche, um in einer Arbeitspause etwas zu essen.
Unfälle auf Wegen im Homeoffice nun versichert
Durch eine gesetzliche Erweitung des SGB VII sind seit dem 18.06.2021 manche Wege im eigenen Haushalt zusätzlich versichert. Der Gesetzgeber hat hier insbesondere den Weg zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang in den Versicherungsschutz integriert.
Aber Achtung: Weder beim betrieblichen Arbeitsplatz noch im Homeoffice sind die rein privat veranlassten Tätigkeiten im Bad bzw. WC oder in der Kantine bzw. Küche versichert. Dieser Schutz gilt nur auf den Wegen dorthin und wieder zurück.
Wegeunfälle beim Arbeitsweg nun möglich
Eine weitere Benachteiligung der Beschäftigten im Homeoffice wurde ebenfalls beseitigt. Bislang war die Rechtsprechung der Meinung, im Homeoffice könne es keine Wegeunfälle geben, da die typischen Gefahren des Arbeitswegs hier eben gerade nicht gegeben wären. Das hatte zum Teil kuriose Folgen: So durfte z.B. ein Elternteil, das sein Kind am Morgen in den Kindergarten brachte und auf direktem Weg zurück in die Wohnung (= ins Homeoffice) einen Fahrradunfall hatte, keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Wäre derselbe Unfall auf dem Weg vom Kindergarten zur betrieblichen Arbeitsstätte passiert, hätte Versicherungsschutz bestanden.
Auch diese veraltete Sichtweise ist nun korrigiert. Üben Personen ihre Tätigkeit im Homeoffice oder im mobilen Arbeiten aus, erstreckt sich nun auch der Unfallversicherungsschutz auf die Wege, die sie wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen.
Hinweis:
Die Schwierigkeit bei der Tätigkeit im Homeoffice besteht nichtsdesotrotz darin, dass sich dienstliche und private Verrichtungen unter Umständen vermischen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auch deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, dass sie Arbeit und Freizeit – so gut es eben geht – klar voneinander trennen.
Weitere Hinweise speziell für Mitarbeiter finden Sie im Beitrag: 7 Tipps, wie Mitarbeiter im Homeoffice gesund bleiben.