Sicher arbeiten in Höhen: So beugen Sie Abstürzen vor!
Stolpern, Rutschen, ein simples „Danebentreten“: Auf ebenem und festem Grund führt das oft zu Problemen wie z.B. einer Zerrung oder Verstauchung. Ganz anders sieht das aus, wenn sich der Fehltritt auf einer Baustelle bei Arbeiten in Höhen oder am Rande von Gruben ereignet. Dann führt ein kleines Versehen schnell zu einem Absturz, der tödlich enden kann. Lesen Sie hier, wie Sie Arbeiten in Höhen gut absichern und viele Risiken schon von vornherein ausschalten bzw. minimieren.
Vorsorgeuntersuchung wichtig
Grundsätzlich gilt für das Arbeiten in Höhen: Beschäftigte müssen schwindelfrei sein und brauchen genug Kraft und Stabilität, um in luftiger Höhe mit den Arbeitsmitteln sicher umzugehen.
Alle Voraussetzungen, die Beschäftigte für das Arbeiten in Höhen mitbringen müssen, werden in der Vorsorgeuntersuchung G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ geprüft. Nur wer diesen Test besteht, darf dann auf Dächern, Windrädern, Schornsteinen usw. zum Einsatz kommen.
Sicherheit bei Arbeiten in Höhen beginnt mit der Sicherung der Verkehrswege
Verkehrswege in der Höhe gehören gesichert. Das geschieht durch sichere Zugänge (z.B. sichere Aufstiege), wirksame Absturzsicherungen und feste Standplätze.
Je nach Art des Verkehrswegs sind unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen sinnvoll:
Aufstiege:
- Auf Baustellen sind Aufstiege zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen entweder als Laufstege oder als Treppen auszuführen.
- Laufstege sind mit einer Breite von mindestens 0,5 m zu planen und können durch Trittleisten (ab einer Neigung von ca. 1 Grad) und Trittstufen (ab einer Neigung von ca. 30 Grad) gesichert werden. Als Aufstiegsmöglichkeiten dienen neben Treppenhäusern z.B. Treppentürme oder Treppen in oder an Gerüsten.
- Wenn mit freiliegenden Treppenläufen geplant wird, sind diese ab 1 m Absturzhöhe mit Geländer und Zwischenholm als Seitenschutz zu realisieren.
Verkehrswege:
- Verkehrswege in der Höhe sind möglichst eben anzulegen.
- Vor allem im Winter, wenn es draußen früh und schnell dunkel wird, soll gute Beleuchtung Stolperfallen früh erkennbar machen.
- Verkehrswege sind stets frei zu halten, da Hindernisse (gelagerte Arbeitsmaterialien oder -mittel) gefährliches Verhalten (Überklettern, Umgehung außen am Gerüst) provozieren.
- Insbesondere Verkehrswege in der Höhe müssen jederzeit so gesichert sein, dass sie auch bei ungünstiger Witterung (Schnee, Nässe, Eis) sicher begehbar sind.
Welche Anforderungen gelten an Leitern als Verkehrsweg?
Leitern dürfen nur dann als Aufstieg dienen, wenn der Höhenunterschied, der überbrückt werden muss, nicht mehr als 5 m beträgt. Aber von dieser Grundregel gibt es auch Ausnahmen:
- Leitern dürfen zur Überbrückung größerer Höhen genutzt werden, falls die Gefährdung gering ist oder falls es sehr aufwendig wäre, für den Aufstieg auf andere Arbeitsmittel zurückzugreifen, z.B. weil die Aufstiegshilfe nicht lange benötigt wird.
- Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Leitern als Gerüstaußenleitern verbaut werden müssen, weil innen liegende Einbauten aus Gründen der Konstruktion nicht möglich sind.
Entscheidend ist, dass derjenige, der die Leiter nutzt, jederzeit sicheren Kontakt zu ihr hat und die Standsicherheit auch beim Transport von Lasten gegeben ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die aufsteigende Person mit einer Hand an der Leiter festhalten kann. Werkzeugtaschen oder Werkzeuggürtel unterstützen beim Transport von Arbeitsmitteln.
Leiter als Arbeitsplatz? Diese Anforderungen müssen Sie beachten
Anlegeleitern dürfen nicht als Arbeitsplatz verwendet werden. Von diesem Grundsatz kann allerdings bei kurzzeitigen Tätigkeiten mit geringem Umfang abgewichen werden. Beispiele sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder das Verschrauben von wenigen Montageteilen.
Dann gelten folgende Regeln:
- Der Standplatz liegt nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche.
- Liegt der Standplatz höher als 2 m, darf für zwei Stunden auf der Leiter gearbeitet werden.
- Der Beschäftigte kann mit beiden Beinen auf einer Stufe stehen.
- Werkzeuge und Materialien haben ein Gesamtgewicht von höchstens 10 kg.
- Mitgeführte Gegenstände haben eine maximale Windangriffsfläche von 1 m2.
- Es werden keine Geräte oder Materialien benutzt, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen (z.B. beidhändig zu bedienende Handmaschinen).
- Werkzeuge mit Hebelwirkung werden nicht benutzt; es wird keine Kraftanstrengung ausgeübt, die die Anlegeleiter zum Kippen bringen könnte.
- Anlegeleitern dürfen nicht beschädigt sein.
- Die Anlegeleitern sind standsicher (z.B. mit Fußverbreiterung) aufgestellt und z.B. durch Festbinden gegen Wegrutschen und/oder Umfallen gesichert.
- Es wird ein Anstellwinkel von 67 bis 75 Grad eingehalten.
PSA gegen Absturz
Um Abstürze zu verhindern, muss Ihr Betrieb zunächst kollektiv wirkende Maßnahmen umsetzen. Erst wenn diese die Gefährdungen nicht wirksam reduzieren, kommen PSA gegen Absturz in Betracht. Eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz ist, dass es geeignete Anschlageinrichtungen gibt. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie vor Beginn der Tätigkeiten angebracht werden.