Checkliste: Alleinarbeitsplätze sicher gestalten
Arbeitet eine Person außerhalb der Sicht- und Rufweite von anderen Menschen, spricht man von einem Alleinarbeitsplatz. Beispiele dafür gibt es viele: der Wachmann auf seinem nächtlichen Kontrollgang, die Büroangestellte, die bis tief in die Nacht an einer Präsentation arbeitet, der Bauarbeiter auf einer weitläufigen, verwinkelten Baustelle. Was aber passiert, wenn dem Mitarbeiter in dieser Situation etwas zustößt? Wer holt Hilfe, wie bekommen Kollegen den Notfall überhaupt mit? Arbeitgeber müssen für diesen Fall vorsorgen und Alleinarbeitsplätze durch zahlreiche Schutzmaßnahmen sicherer machen.
Meist wird das Thema Alleinarbeit unter dem Gesichtspunkt plötzlich auftretender Notfälle gesehen. Zu berücksichtigen ist aber auch die Komponente der psychischen Belastung. Der Mensch ist nun einmal nicht dafür gemacht, über einen längeren Zeitraum immer allein zu arbeiten. Hier ist bei der Auswahl der Alleinarbeitenden darauf zu achten, dass stabile, angstfreie Persönlichkeiten eingesetzt werden.
Allgemein gibt es für Alleinarbeit einige Vorschriften und Regeln, die beachtet werden müssen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer natürlich die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist auch die DGUV-Regel 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“.
Sie sehen: Um Alleinarbeitsplätze – und seien sie auch nur temporär – müssen Sie sich im Arbeitsschutz besonders kümmern. Die folgende Checkliste unterstützt Sie bei der Einrichtung sicherer Alleinarbeitsplätze und hilft dabei, keinen entscheidenden Punkt zu vergessen.
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