23.06.2021

Arbeiten mit Absturzgefahr

Der Absturz ist, insbesondere in Bezug auf die schweren und tödlichen Arbeitsunfälle, ein wesentlicher Schwerpunkt für die Präventionsarbeit.

Mann arbeitet auf einer Baustelle und beachtet die Anforderunen im Arbeitsschutz auf Baustellen

Bei Arbeiten mit Absturzgefahr kommt es nicht auf die mögliche Fallhöhe an. Selbst Abstürze auch aus weniger großen Höhen können schwerwiegende Folgen wie gebrochene Knochen oder Gehirnerschütterungen haben; bei ungenügender Sicherung sind derartige Verletzungen ein großes Risiko.

Wann besteht eine Absturzgefährdung?

Absturzgefährdung im Sinne der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht grundsätzlich

  • bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m über dem Boden oder über einer anderen ausreichend breiten tragfähigen Fläche sowie
  • bei Öffnungen und Vertiefungen.

Unter Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der nächsttiefer gelegenen, ausreichend breiten und tragfähigen Fläche zu verstehen. Sind Verkehrswege oder Arbeitsplätze auf Flächen bis einschließlich 60° Neigung vorhanden, wird die Absturzhöhe erst ab der Absturzkante gemessen. Im flacher geneigten Bereich spricht man von Abrutschen.

Die Gefahr des Hinunterfallens oder Hineinstürzens besteht z.B. dann, wenn sich Arbeitsplätze und Verkehrswege in folgenden Bereichen befinden:

  • 0,20 bis 1,00 m oberhalb der angrenzenden Bodenfläche, z.B. schmale Laufstege
  • an Bottichen, Becken und Behältern mit heißen, ätzenden oder giftigen Stoffen bzw. mit Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Flüssigkeiten, Schlamm, Getreide, breiige Stoffe)
  • mit Rührwerken, deren Oberkanten weniger als 0,90 m über der Fußbodenfläche liegen

Besteht die Möglichkeit, dass der Abstürzende auf Aufprallflächen mit beispielsweise scharfen Kanten oder Spitzen, herausragenden oder sich bewegenden Teilen fällt, muss schon bei geringeren Höhen mit einer entsprechenden Gefährdung gerechnet werden.

Warum stürzen Beschäftigte ab?

Abstürze entstehen im Allgemeinen durch:

  • Zusammenbrechen oder Durchbrechen hoch gelegener Standplätze (unzureichende Tragfähigkeit). Dies kann passieren durch das Einwirken zu großer Kräfte (z.B. Überlastung durch Personen und/oder Gegenstände, Sturm, Kollision mit Kränen oder Baumaschinen) oder durch Materialversagen (z.B. durch unzureichende Dimensionierung der Gesamtkonstruktion oder einzelner Teile, Verschleiß oder Korrosion).
  • Umkippen, Abrutschen oder Wegrollen des hoch gelegenen Standplatzes (unzureichende Standfestigkeit). Beispiele dafür sind das Umkippen eines Gerüsts, das Abrutschen einer Leiter, das Wegrollen einer fahrbaren Arbeitsbühne oder das Verrutschen einer Abdeckung.
  • Fallen, Kippen oder Rutschen einer Person über eine bzw. von einer Absturzkante. Der Absturz kann hierbei ausgelöst werden durch zu weites Hinauslehnen, Angestoßenwerden, Stolpern, Ausrutschen oder durch Gesundheitsstörungen.
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Autor*in: WEKA Redaktion