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Arbeiten mit Absturzgefahr

Der Absturz ist, insbesondere in Bezug auf die schweren und tödlichen Arbeitsunfälle, ein wesentlicher Schwerpunkt für die Präventionsarbeit. Hochgelegene Arbeitsplätze machen schon aus einem kleinen Fehltritt eine tödliche Gefahr. Lesen Sie hier, wie Sie Arbeiten mit Absturzgefahr gut absichern und viele Risiken schon von vornherein ausschalten bzw. minimieren.

Mann arbeitet auf einer Baustelle in der Höhe: ein Arbeitsplatz mit Absturzgefahr

Bei Arbeiten mit Absturzgefahr kommt es nicht auf die mögliche Fallhöhe an. Selbst Abstürze auch aus weniger großen Höhen können schwerwiegende Folgen wie gebrochene Knochen oder Gehirnerschütterungen haben; bei ungenügender Sicherung sind derartige Verletzungen ein großes Risiko.

Wann besteht eine Absturzgefährdung?

Eine Absturzgefahr im Sinne der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht grundsätzlich

  • bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m über dem Boden oder über einer anderen ausreichend breiten tragfähigen Fläche sowie
  • bei Öffnungen und Vertiefungen.

Unter Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der nächsttiefer gelegenen, ausreichend breiten und tragfähigen Fläche zu verstehen. Sind Verkehrswege oder Arbeitsplätze auf Flächen bis einschließlich 60° Neigung vorhanden, wird die Absturzhöhe erst ab der Absturzkante gemessen. Im flacher geneigten Bereich spricht man von Abrutschen.

Die Gefahr des Hinunterfallens oder Hineinstürzens besteht z.B. dann, wenn sich Arbeitsplätze und Verkehrswege in folgenden Bereichen befinden:

  • 0,20 bis 1,00 m oberhalb der angrenzenden Bodenfläche, z.B. schmale Laufstege
  • an Bottichen, Becken und Behältern mit heißen, ätzenden oder giftigen Stoffen bzw. mit Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Flüssigkeiten, Schlamm, Getreide, breiige Stoffe)
  • mit Rührwerken, deren Oberkanten weniger als 0,90 m über der Fußbodenfläche liegen

Besteht die Möglichkeit, dass der Abstürzende auf Aufprallflächen mit beispielsweise scharfen Kanten oder Spitzen, herausragenden oder sich bewegenden Teilen fällt, muss schon bei geringeren Höhen mit einer entsprechenden Gefährdung gerechnet werden.

Warum stürzen Beschäftigte ab?

Abstürze entstehen im Allgemeinen durch:

  • Zusammenbrechen oder Durchbrechen hoch gelegener Standplätze (unzureichende Tragfähigkeit). Dies kann passieren durch das Einwirken zu großer Kräfte (z.B. Überlastung durch Personen und/oder Gegenstände, Sturm, Kollision mit Kränen oder Baumaschinen) oder durch Materialversagen (z.B. durch unzureichende Dimensionierung der Gesamtkonstruktion oder einzelner Teile, Verschleiß oder Korrosion).
  • Umkippen, Abrutschen oder Wegrollen des hoch gelegenen Standplatzes (unzureichende Standfestigkeit). Beispiele dafür sind das Umkippen eines Gerüsts, das Abrutschen einer Leiter, das Wegrollen einer fahrbaren Arbeitsbühne oder das Verrutschen einer Abdeckung.
  • Fallen, Kippen oder Rutschen einer Person über eine bzw. von einer Absturzkante. Der Absturz kann hierbei ausgelöst werden durch zu weites Hinauslehnen, Angestoßenwerden, Stolpern, Ausrutschen oder durch Gesundheitsstörungen.

Absturzgefahr vorbeugen: diese Maßnahmen helfen

Vorsorgeuntersuchung G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“

Grundsätzlich gilt für das Arbeiten in Höhen: Beschäftigte müssen schwindelfrei sein und brauchen genug Kraft und Stabilität, um in luftiger Höhe mit den Arbeitsmitteln sicher umzugehen.

Alle Voraussetzungen, die Beschäftigte für das Arbeiten in Höhen mitbringen müssen, werden in der Vorsorgeuntersuchung G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ geprüft. Nur wer diesen Test besteht, darf dann auf Dächern, Windrädern, Schornsteinen usw. zum Einsatz kommen.

Aufstiege in die Höhe sichern

Auf Baustellen sind Aufstiege zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen entweder als Laufstege oder als Treppen auszuführen.

  • Laufstege sind mit einer Breite von mindestens 0,5 m zu planen und können durch Trittleisten (ab einer Neigung von ca. 1 Grad) und Trittstufen (ab einer Neigung von ca. 30 Grad) gesichert werden. Als Aufstiegsmöglichkeiten dienen neben Treppenhäusern z.B. Treppentürme oder Treppen in oder an Gerüsten.
  • Wenn mit freiliegenden Treppenläufen geplant wird, sind diese ab 1 m Absturzhöhe mit Geländer und Zwischenholm als Seitenschutz zu realisieren.

Was ist mit Leitern? Leitern dürfen nur dann als Aufstieg dienen, wenn der Höhenunterschied, der überbrückt werden muss, nicht mehr als 5 m beträgt. Aber von dieser Grundregel gibt es auch Ausnahmen:

  • Leitern dürfen zur Überbrückung größerer Höhen genutzt werden, falls die Gefährdung gering ist oder falls es sehr aufwendig wäre, für den Aufstieg auf andere Arbeitsmittel zurückzugreifen, z.B. weil die Aufstiegshilfe nicht lange benötigt wird.
  • Eine weitere Ausnahme besteht, wenn Leitern als Gerüstaußenleitern verbaut werden müssen, weil innen liegende Einbauten aus Gründen der Konstruktion nicht möglich sind.

Verkehrswege in der Höhe sichern

Ebener Verkehrsweg auf einem Gerüst: Nichts steht im Weg und erhöht die Absturzgefahr.
Ebener Verkehrsweg auf einem Gerüst: Nichts steht im Weg und erhöht die Absturzgefahr.
  • Verkehrswege in der Höhe sind möglichst eben anzulegen.
  • Vor allem im Winter, wenn es draußen früh und schnell dunkel wird, soll gute Beleuchtung Stolperfallen früh erkennbar machen.
  • Verkehrswege sind stets frei zu halten, da Hindernisse gefährliches Verhalten (Überklettern, Umgehung außen am Gerüst) provozieren.

PSA gegen Absturz

Um Abstürze zu verhindern, muss Ihr Betrieb zunächst kollektiv wirkende Maßnahmen umsetzen. Erst wenn diese die Gefährdungen nicht wirksam reduzieren, kommen PSA gegen Absturz in Betracht. Eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz ist, dass es geeignete Anschlageinrichtungen gibt. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie vor Beginn der Tätigkeiten angebracht werden.

Lesen Sie im verlinkten Beitrag mehr zur Unterweisung beim Einsatz von PSA

Absturzgefahr bei Leiterarbeitsplätzen

Anlegeleitern dürfen nicht als Arbeitsplatz verwendet werden. Von diesem Grundsatz kann allerdings bei kurzzeitigen Tätigkeiten mit geringem Umfang abgewichen werden. Beispiele sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder das Verschrauben von wenigen Montageteilen.

Autor*in: WEKA Redaktion

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