Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
Zum 01.11.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Auf dieser Basis können nun Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens vorgenommen werden. Das Gesetz tritt an die Stelle des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1980. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung ist nicht mehr erforderlich. Auch die ... mehr